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Müssen die R- und S-Sätze oder H- und P-Sätze auf der Verpackung einer gefahrstoffhaltigen Mischung in der Sprache des Empfängerlandes angebracht werden?

, also deutsch). Andere EU-Länder können etwas anderes bestimmt haben, dies müsste anhand der nationalen Gesetzgebung ermittelt werden. Mehrere Sprachen auf dem Kennzeichnungsetikett sind bei inhaltsgleichen Angaben zulässig. Beim Inverkehrbringen in Nicht-EU-Ländern, also außerhalb des Geltungsbereichs der CLP-Verordnung, sind die in dem jeweiligen Land geltenden nationalen Bestimmungen zu beachten. ...

Stand: 03.05.2016

Dialog: 20231

Muss dieser Name eines Stoffes nach der CLP-Verordnung in die Sprache des Landes übersetzt werden, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird?

Regelung findet sich für die Angaben im Sicherheitsdatenblatt im ersten Absatz der Ziffer 1.1 des Anhangs II der REACH-Verordnung. Insofern ist der deutsche Name der Stoffe anzugeben.Der Begriff Identität wird für Stoffe in einem Gemisch verwendet; die einstufungsrelevanten Stoffe sollen durch die Angabe ihrer Bezeichnung identifizierbar sein. Neben diesen Stoffen ist bei Gemischen ...

Stand: 14.09.2016

Dialog: 27463