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Wie ist nach den Gefahrgutvorschriften die Angabe des Gefahrenauslösers hinter der UN-Nummer in verschiedenen Sprachen geregelt?

Die Vorgaben für Form und Sprache bei der Dokumentation für durch das ADR geregelte Beförderungen ergeben sich aus dem Kapitel 5.4 ADR. Unter Absatz 5.4.1.4.1 ADR wird aufgeführt, dass die einzutragenden Vermerke in der amtlichen Sprache des Versandlandes abzufassen sind, wenn diese Sprache nicht Deutsch, Englisch oder Französisch ist. Weitere Hinweise zu den Ausführungen der Stoffvermerke ...

Stand: 08.08.2014

Dialog: 5379

Werden besondere Anforderungen an das Abstellen von Kesselwagen gestellt, in denen giftige und umweltbelastende Stoffe transportiert werden?

zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung ein, wenn die Beförderung nicht binnen 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauf folgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.“ Die hier genannte Frist hat Bedeutung für die Anwendung der Gefahrstoffverordnung, nicht hingegen ...

Stand: 11.04.2019

Dialog: 16380