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. verbessert werden. Muss ich beim Fortschreiben alles wiederholen? Nein, der Prozess der Gefährdungsbeurteilung muss nur auf die Veränderungen bezogen durchgeführt werden." Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Gefährdungsbeurteilung bei betrieblichen Veränderungen oder neuen Erkenntnissen hinsichtlich der Sicherheit und Gesundheit anzupassen ist. Eine bestimmte gesetzlich festgelegte Frist ...
Stand: 10.02.2023
Dialog: 16667
Die Dokumentation ist in erster Linie nicht für die prüfende Behörde gedacht, sondern sie soll ein Arbeitsmittel für die im Arbeitsschutz verantwortlichen Personen sein und diesen helfen, ihren Pflichten nachzukommen. In einzelnen Betriebsstätten der öffentlichen Verwaltung befinden sich in aller Regel Führungskräfte, auf die Teilaufgaben des Arbeitsschutzes delegiert ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 18393
verantwortliche Unternehmer hat festzustellen, ob die Personen tatsächlich angemessene Anweisungen hinsichtlich der Gefahren für Sicherheit und Gesundheit erhalten haben. Ein Vergewissern kann z. B. durch die Einsicht in die Dokumentation der Unterweisung oder durch gezieltes Nachfragen erfolgen (vergl. die Ausführungen der DGUV Regel 100-001 (bisher: BGR A 1) zu den §§ 5 und 6). Es ist aber nicht gefordert ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 7275
In der TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung" ist hierzu unter dem Punkt 5.8 Absatz 6 folgendes nachzulesen:"Die Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nach der BetrSichV nicht vorgegeben. Sie kann verschiedene Dokumente umfassen, z. B. Betriebsanleitung, Betriebsanweisung, Freigabeverfahren, Explosionsschutzdokument. Die entsprechenden Unterlagen müssen jedoch auf Systematik ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 42645
Die Anforderungen an die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung werden in § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. So muss der Arbeitgeber über die nach Art der Tätigkeit und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen• das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung,• die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und• das Ergebnis ihrer ...
Stand: 19.02.2024
Dialog: 43903
In den Leitlinien zur Gefährdungsbeurteilung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie findet sich folgendes:"Dokumentation der GefährdungsbeurteilungDie Dokumentation nach § 6 ArbSchG erfordert keine bestimmte Art von Unterlagen. Es kann sich um Unterlagen in Papierform oder aber auch in Form elektronisch gespeicherter Dateien handeln. Aus der Dokumentation muss aber erkennbar ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 42614
Das Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- selbst sieht keine besondere Sprachregelung vor.Sofern z. B. Englisch im Betrieb "Umgangssprache" ist, kann die Dokumentation auch in dieser Sprache abgefasst werden. Entscheidend ist, dass alle eingebundenen Akteure ihren Pflichten nachkommen können, d. h. die Dokumentation auch lesen und verstehen können. Hierzu gehören Personen, auf die Pflichten delegiert ...
Stand: 28.11.2022
Dialog: 6644
Zur Beantwortung Ihrer Anfrage ist hier insbesondere der § 3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten Absatz 5 DGUV Vorschrift 1 hervorzuheben. Dort heißt es:Für Personen, die in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen oder im Zivilschutz unentgeltlich tätig werden, hat der Unternehmer, der für die vorgenannten Personen zuständig ist, Maßnahmen zu ergreifen ...
Stand: 24.06.2023
Dialog: 17913
auf die inhaltliche Ausführung und weniger auf die Bezugnahme der Rechtsvorschriften genommen. Ebenso verhält es sich mit der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung. Auch hier liegt der Schwerpunkt auf der Ermittlung möglicher Gefährdungen und der zu treffenden Schutzmaßnahmen und weniger auf der paragraphenscharfen Nennung der Rechtsgrundlage. (siehe auch TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 15751
Ja, die Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- sowie die Ergebnisse aus den Ermittlungspflichten und die getroffenen Maßnahmen nach der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- können in einem Dokument zusammengefasst werden.Das ArbSchG sieht von sich aus bereits die Ermittlung aller Gefährdungen und die Dokumentation ...
Stand: 03.03.2020
Dialog: 2229
und Dokumentation nach Qualitätskriterien prüfen und ggf. monieren. Im eigenen Interesse sollte der Arbeitgeber deshalb die Aufträge an qualifizierte Personen vergeben.Auf die GDA-Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation weisen wir hin. ...
Stand: 02.02.2023
Dialog: 2691
Eine vollständige Wiederholung der Gefährdungsbeurteilung ist nicht erforderlich. Es ist ausreichend, die Prozesschritte der Gefährdungsbeurteilung und die Dokumentation nur auf die zu ergänzenden Gefährdungen bzw. Veränderungen im Betrieb zu beziehen und die vorhandene Dokumentation punktuell zu überarbeiten bzw. zu ergänzen. Anhaltspunkte für derartige Ergänzungen/Fortschreibungen sind z. B ...
Stand: 08.01.2015
Dialog: 13313
Nein, die Dokumentation des Ergebnisses der Überprüfung im ASA-Protokoll ist allein nicht ausreichend und ist lediglich als Dokumentation im ASA zu betrachten.Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss u. a. das Ergebnis der Überprüfung (Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen) beinhalten.Ergibt die Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung, dass keine ...
Stand: 04.03.2025
Dialog: 44080
In der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung muss u.a. das "Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung" festgehalten werden (§ 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz). Sofern man hierzu Rechtsquellen heranzieht, ist es sinnvoll, diese kurz anzugeben. Dies erleichtert die Arbeit bei zukünftigen Überarbeitungen der Gefährdungsbeurteilung und lässt für jedermann die Beurteilungsgrundlage erkennen. Zumindest ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 12013
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) führt hierzu in § 5 Abs. 2 folgendes aus: "Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend."Die Wartungs- und Reparaturarbeiten bei den Privatkunden werden in der überwiegenden Zahl der Fälle zu gleichen Gefährdungen führen ...
Stand: 19.02.2019
Dialog: 42600
Betrachtet man das grundsätzliche Vorgehen bei der Erstellung der psychischen Gefährdungsbeurteilung: Ermittlung, Bewertung, Maßnahmenableitung, Vorbereitung, Maßnahmenumsetzung, Wirksamkeitskontrolle, Aktualisierung/Fortschreibung und Dokumentation - so können nicht alle Schritte auf alle Filialen übertragen werden.Inhaltliche Erkenntnisse bei der Ermittlung, Bewertung und Maßnahmenableitung ...
Stand: 07.11.2019
Dialog: 42916
. "Elektrischen Betriebsmitteln", "Gefahrstoffen", "Transport schwerer Lasten" etc., die einzelnen Maßnahmen wären dann zu ermitteln. Wesentlich ist, dass die regelmäßig wiederkehrenden Arbeiten beurteilt werden. Ihre Frage interpretieren wir so, dass Sie nachfragen, wie detailliert die Dokumentation auszuführen ist.Hier bietet das Arbeitsschutzgesetz Freiheiten. Ihre angedachte Vorgehensweise, z. B. den Umgang ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 18166
mit einem Cuttermesser darstellt, die Erste-Hilfe jedoch ein grundsätzlicher Teil der Arbeitsschutzorganisation ist.Die ASR V3 - Gefährdungsbeurteilung führt in Kapitel 5.7.2 zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung aus:"5.7.2 Mindestanforderungen(1) Die Dokumentation muss mindestens Folgendes enthalten:- die jeweilige Bezeichnung der erfassten Arbeitsplätze, Arbeitsbereiche und Tätigkeiten sowie ggf ...
Stand: 06.11.2024
Dialog: 44025
Verfahrensschritten und zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel gegeben.Auch bei neuen (oder nachgerüsteten) Maschinen mit vorhandenen Sicherheitseinrichtungen muss auf mögliche Gefährdungen eingegangen werden. Eine mögliche Gefährdung ergibt sich z.B. aus Einstell-, Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen oder daraus, dass Sicherheitsmaßnahmen umgangen werden können. Insofern ...
Stand: 12.03.2021
Dialog: 14594
. Die Abarbeitungsschritte über die Planung und Vorbereitung, Erfassung der psychischen Belastungen, Beurteilung, Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen, Wirksamkeitskontrolle sowie Fortschreibung und die Dokumentation sind ebenfalls identisch. Ökonomisch erscheint es insofern, dass das Gremium, dass sich bereits mit den Instrumenten der Gefährdungsbeurteilung auskennt, auch die psychischen Faktoren bearbeitet. So wäre ...
Stand: 17.03.2025
Dialog: 23785