Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 10 von 10 Treffern

Kann ich für den Transport auf der Straße in Kleinmengen die Angaben aus dem US-amerikanischen MSDS auf die deutschen Papiere übertragen, obwohl der Hersteller in Deutschland ein anderes Sicherheitsdatenblatt veröffentlicht hat?

Es ist die deutsche Fassung zu verwenden. In Deutschland gilt grundsätzlich das Territorialitätsprinzip. Die Vorschriften in Amerika können sich deutlich von denen in Europa und Deutschland unterscheiden. Wie unter dem Punkt 70.1 der RSEB nachzulesen ist, sind die USA, im Gegensatz zu Deutschland, kein ADR Vetragsstaat und müssen sich dementsprechend auch nicht an diese Vorschriften halten ...

Stand: 16.08.2018

Dialog: 42414

Muss sich ein im EU-Ausland ansässiger Hersteller bei Inverkehrbringen eines Gefahrstoffs in Deutschland an spezifisch deutsches Recht halten?

müssen auch im EU-Ausland ansässige Hersteller die spezifischen deutschen Vorschriften einhalten, wenn sie gefährliche Stoffe oder Gemische auf dem deutschen Markt bereitstellen. Das schließt insbesondere die korrekte Angabe der Wassergefährdungsklasse im SDB gemäß den Anforderungen der TRGS 220 mit ein. ...

Stand: 15.05.2025

Dialog: 44124

Ist der Lieferant mit Sitz außerhalb der EU verpflichtet, das Sicherheitsdatenblatt für ein Stoffgemisch in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen?

in deutscher Sprache zur Verfügung stellen. Für die Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes sowie ggf. erforderlicher Expositionsszenarien in deutscher Sprache wäre somit der Importeur des Gemisches verantwortlich, da es sich bei diesem um den „Inverkehrbringer“ in die Europäische Union handelt („Die Einfuhr gilt als Inverkehrbringen“).Sofern das importierte Gemisch durch den Importeur selber verwendet ...

Stand: 06.12.2023

Dialog: 43861

Fragen zur Sprache des Sicherheitsdatenblattes

Das Sicherheitsdatenblatt muss dem Abnehmer in einer Amtssprache des entsprechenden Landes, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird, vorgelegt werden, es sei denn der Mitgliedstaat bestimmt etwas anderes.Verantwortlich dafür, dass die richtige Sprachversion zur Verfügung gestellt wird, ist der jeweilige Lieferant.Sofern dem deutschen Hersteller nicht mitgeteilt ...

Stand: 21.06.2022

Dialog: 43573

Ist die Bereitstellung eines deutschsprachigen Sicherheitsdatenblattes für einen Gefahrstoff zur Verwendung in Deutschland zwingend?

beim Erstellen von Sicherheitsdatenblättern" findet sich unter der Nummer 3.5 folgendes:"Sicherheitsdatenblätter zu Stoffen oder Gemischen, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden, müssen in deutscher Sprache abgefasst sein."Hinweis: Siehe hierzu auch die Informationen auf dem Nationalen Helpdesk der BAuA. Dort ist folgendes nachzulesen:"Das Sicherheitsdatenblatt muss dem Abnehmer ...

Stand: 04.03.2021

Dialog: 43233

Woraus ergibt sich, dass die Expositionsszenarien und das Sicherheitsdatenblatt in der Sprache des Landes erstellt werden müssen, in dem der Stoff in Verkehr gebracht wird?

in Deutschland die deutsche Sprache Amtssprache ist, muss für Stoffe und Gemische, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden, auch ein deutschsprachiges Sicherheitsdatenblatt vorgelegt werden.Informationen zu den Amtssprachen wird von der EU angeboten. ...

Stand: 15.11.2023

Dialog: 43849

Wie lange muss ein Sicherheitsdatenblatt nach Einstellung der Produktion eines Gefahrstoffes noch bereitgehalten werden?

nicht. Vertraglich kann das aber vereinbart werden. Die ECHA empfiehlt in ihren Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (Ziffer 2.10) eine Archivierung von 10 Jahren, wobei für chronisch wirkende Stoffe und Gemische auch längere Fristen in Frage kämen. Auf freiwilliger Basis archivieren auch die Unfallversicherungsträger in dem ISI-System des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen ...

Stand: 16.01.2023

Dialog: 6779

Müssen die R- und S-Sätze oder H- und P-Sätze auf der Verpackung einer gefahrstoffhaltigen Mischung in der Sprache des Empfängerlandes angebracht werden?

, also deutsch). Andere EU-Länder können etwas anderes bestimmt haben, dies müsste anhand der nationalen Gesetzgebung ermittelt werden. Mehrere Sprachen auf dem Kennzeichnungsetikett sind bei inhaltsgleichen Angaben zulässig. Beim Inverkehrbringen in Nicht-EU-Ländern, also außerhalb des Geltungsbereichs der CLP-Verordnung, sind die in dem jeweiligen Land geltenden nationalen Bestimmungen zu beachten. ...

Stand: 03.05.2016

Dialog: 20231

Muss dieser Name eines Stoffes nach der CLP-Verordnung in die Sprache des Landes übersetzt werden, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird?

Regelung findet sich für die Angaben im Sicherheitsdatenblatt im ersten Absatz der Ziffer 1.1 des Anhangs II der REACH-Verordnung. Insofern ist der deutsche Name der Stoffe anzugeben.Der Begriff Identität wird für Stoffe in einem Gemisch verwendet; die einstufungsrelevanten Stoffe sollen durch die Angabe ihrer Bezeichnung identifizierbar sein. Neben diesen Stoffen ist bei Gemischen ...

Stand: 14.09.2016

Dialog: 27463

Nach welchen formalen und inhaltlichen Kriterien muss ein Inverkehrsbringer das Sicherheitsdatenblatt an den Endkunden weitergeben?

Wer als Hersteller, Einführer oder erneuter Inverkehrbringer gefährliche Stoffe oder gefährliche Zubereitungen in Verkehr bringt, hat den Abnehmern spätestens bei der ersten Lieferung kostenlos ein Sicherheitsdatenblatt in deutscher Sprache zu übermitteln. Damit das Sicherheitsdatenblatt eindeutig dem jeweiligen Produkt zugeordnet werden kann, müssen die Angaben der Kennzeichnung mit den Angaben ...

Stand: 17.01.2019

Dialog: 6199