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Wie ist nach den Gefahrgutvorschriften die Angabe des Gefahrenauslösers hinter der UN-Nummer in verschiedenen Sprachen geregelt?

Die Vorgaben für Form und Sprache bei der Dokumentation für durch das ADR geregelte Beförderungen ergeben sich aus dem Kapitel 5.4 ADR. Unter Absatz 5.4.1.4.1 ADR wird aufgeführt, dass die einzutragenden Vermerke in der amtlichen Sprache des Versandlandes abzufassen sind, wenn diese Sprache nicht Deutsch, Englisch oder Französisch ist. Weitere Hinweise zu den Ausführungen der Stoffvermerke ...

Stand: 08.08.2014

Dialog: 5379

Wie muss ein Karton bezettelt werden, wenn ein Kanister UN2820 als Gefahrgut und ein Kanister UN1987 als LQ in 1 Karton verschickt wird?

Güter repräsentativen Kennzeichen nicht sichtbar sind, muss die Umverpackung mit– dem Ausdruck «UMVERPACKUNG» gekennzeichnet sein; die Buchstabenhöhe des Kennzeichens «UMVERPACKUNG» muss mindestens 12 mm sein. Das Kennzeichen muss in einer Amtssprache des Ursprungslandes und, wenn diese Sprache nicht Deutsch, Englisch oder Französisch ist, ausserdem in Deutsch, Englisch oder Französisch angegeben ...

Stand: 18.04.2019

Dialog: 42660

Darf ein mit Benzin befülltes mobiles Notstromaggregat in einem geschlossen PKW-Kombi transportiert werden?

Benzin (Ottokraftstoff; CAS-Nr. 8006-61-9) "besitzt" nach den Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (GESTIS-Stoffdatenbank) u. a. den H-Satz 350 "Kann Krebs erzeugen" und es sind somit grundsätzlich die §§ 8, 9 und 10 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)) zu treffen (geschlossenes System, ...). Beim Transport des Aggregates in einem PKW müsste der Tank ...

Stand: 29.04.2019

Dialog: 5908

Wie müssen in einer Formaldehydlösung getränkte Patientenproben, die nicht dem ADR unterliegen, für den öffentlichen Straßenverkehr verpackt sein?

zu Kühlungszwecken zugegeben wird, müssen die in Abschnitt 3.2 beschriebenen Vorgaben beachtet werden.Denken Sie beim Versand per Deutsche Post an folgende Punkte:• Als Transportverpackung ist eine kistenförmige Verpackung aus Pappe oder eine Versandhülle aus reißfestem Material zulässig (siehe Abbildung).• Der Versand ist als Päckchen (Gewicht: bis 2.000 g), Maxi- (Gewicht: bis 1.000 g) oder Großbrief (Gewicht ...

Stand: 06.05.2021

Dialog: 42787