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Nein, eine solche Vorgabe ist uns nicht bekannt.Ein konkretes Haltbarkeitsdatum von Feuerlöschern ist durch den Gesetzgeber nicht vorgesehen. Entscheidend ist nicht das Alter, sondern der Zustand des Feuerlöschers. Dieser kann je nach Einsatzort variieren. Den Zustand der Feuerlöscher hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich zu beurteilen und entsprechende Maßna ...
Stand: 13.02.2018
Dialog: 42200
auch möglich, Art, Umfang und Fristen sowie die Qualifikation der Prüfenden unter Berücksichtigung der Gebrauchs-, Betriebs-, Bedienungsanleitung der Hersteller der kraftbetätigten Türen und Tore eigenverantwortlich festzulegen und gemäß § 6 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG ausreichend zu dokumentieren. Wird durch diese Dokumentation nachgewiesen, dass die Sicherheit auf anderem Weg erreicht ...
Stand: 30.05.2016
Dialog: 17329
Der Bau (neuer) tragbarer Feuerlöscher erfolgt mittlerweile nach der DIN EN 3 "Tragbare Feuerlöscher", die auch die erforderlichen Angaben auf dem Feuerlöscher regelt. Hiernach ist zunächst lediglich die Angabe des Baujahres (Schriftfeld 5, an beliebiger Stelle) gefordert. Zur Gewährleistung einer rechtssicheren Dokumentation der Prüfung und auch um Verwechselungen zu verhindern, empfehlen ...
Stand: 16.12.2020
Dialog: 14984
Zu der Dokumentation der Prüfungen lässt sich in der DGUV Information 203-006 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen" unter der Abschnitt 7 "Instandsetzung, Wartung und Prüfungen" Folgendes nachlesen:"7.1 Durchführung und PrüffristenElektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen müssen regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand ...
Stand: 14.03.2023
Dialog: 26279
. verbessert werden. Muss ich beim Fortschreiben alles wiederholen? Nein, der Prozess der Gefährdungsbeurteilung muss nur auf die Veränderungen bezogen durchgeführt werden." Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Gefährdungsbeurteilung bei betrieblichen Veränderungen oder neuen Erkenntnissen hinsichtlich der Sicherheit und Gesundheit anzupassen ist. Eine bestimmte gesetzlich festgelegte Frist ...
Stand: 10.02.2023
Dialog: 16667
Die Dokumentation ist in erster Linie nicht für die prüfende Behörde gedacht, sondern sie soll ein Arbeitsmittel für die im Arbeitsschutz verantwortlichen Personen sein und diesen helfen, ihren Pflichten nachzukommen. In einzelnen Betriebsstätten der öffentlichen Verwaltung befinden sich in aller Regel Führungskräfte, auf die Teilaufgaben des Arbeitsschutzes delegiert ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 18393
. Sie müssen sich, soweit es für diese Beurteilung erforderlich ist, auf die Konstruktion, den Bau und die Funktionsweise der Maschine erstrecken. Diese Unterlagen müssen in einer oder mehreren Gemeinschaftssprachen abgefasst sein; hiervon ausgenommen ist die Betriebsanleitung der Maschine, für die die besonderen Bestimmungen des Anhangs I Nummer 1.7.4.1 gelten. 1. Die technischen Unterlagen umfassen: a) eine technische Dokumentation ...
Stand: 31.01.2022
Dialog: 10264
Ein Regal, das Beschäftigten zur Benutzung zur Verfügung gestellt wird, muss wiederkehrend geprüft werden.Art, Umfang und Fristen von Arbeitsmitteln muss der Arbeitgeber stets auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen (§ 3 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung). Beim Festlegen des Prüfumfanges und der Prüffristen sind vom Betreiber die Vorgaben des Herstellers ...
Stand: 12.03.2024
Dialog: 15109
zu den Prüfanforderungen und -fristen für Arbeitsmittel und Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen weisen wir hin. ...
Stand: 25.01.2021
Dialog: 42250
Werden Kraftfahrzeuge den Beschäftigten zur Verwendung zur Verfügung gestellt, sind sie Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV.Zu Frage 1)Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung sind Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie Fristen von wiederkehrenden Prüfungen zu ermitteln. Entsprechend § 14 Abs. 2 ...
Stand: 28.06.2015
Dialog: 24174
Bei Regalanlagen handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Dementsprechend sind Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (§ 3 BetrSichV). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich u. a. Art, Umfang und Fristen von Prüfungen "eigenverantwortlich" festlegen. Auch kann er die Art der Dokumentation, wie z. B. die Papierform ...
Stand: 23.05.2016
Dialog: 19504
sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können" (dies trifft für Leitern zu), wiederkehrend von einer befähigten Person geprüft werden. Art, Umfang und Fristen der Prüfungen sind vom Arbeitgeber gemäß § 3 Abs.6 BetrSichV im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Hierbei sollte die DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" berücksichtigt werden. Beispiele ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 5700
Beim Druckminderer handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). D.h. der Arbeitgeber hat Art, Umfang und Fristen der Prüfungen festzulegen und geeignete Personen mit der Prüfung zu beauftragen. Feste Vorgaben für Prüffristen gibt es hier nicht. Auch im technischen Regelwerk finden sich keine konkreten Zeitvorgaben. Die Fristen ...
Stand: 08.12.2023
Dialog: 4373
unter denen das "Arbeitsmittel" betrieben werden darf. Dazu ist eine Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV durchzuführen.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ergeben sich z.B. die folgenden Maßnahmen:- Bestandsaufnahme der Fahrzeuge (Arbeitsmittel) im Betrieb,- Mindestanforderung gemäß StVZO, ggf. spezielle Anforderungen festlegen,- Wartung und mindestens jährliche Prüfung der Fahrzeuge ...
Stand: 08.09.2015
Dialog: 3289
) wie Personalunterlagen aufzubewahren sind. Unter Berücksichtigung der steigenden Zahl von Arbeitsplatzwechseln im Laufe eines individuellen Berufslebens wurden die für den Arbeitgeber geltenden Aufbewahrungsfristen erheblich verkürzt. Bei Bezugnahme auf Personalunterlagen beträgt diese noch fünf Jahre, soweit nicht in Rechtsvorschriften explizit andere Fristen genannt sind.Hinweis: Gemäß § 24 der DGUV Vorschrift 1 hat ...
Stand: 26.07.2024
Dialog: 10072
Eine Hilfestellung mit Konkretisierungen zur Unterweisung bietet die DGUV Information 211-005 "Unterweisung - Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes" (*). Unter Ziffer 11 wird empfohlen, Unterweisungsnachweise zwei Jahre aufzubewahren.In den folgende Gesetzen und Verordnungen wird zwar die Pflicht zur Unterweisung genannt, aber keine Aufbewahrungsfristen für die dokumentierten Unterweisunge ...
Stand: 14.04.2024
Dialog: 3674
an die Fremdfirmenmitarbeiter zulässig. Im Rahmen von Werkverträgen kann das Überlassen von Arbeitsmitteln an bestimmte Randbedingungen (Eignung der Bediener, Arbeitsmedizinische Untersuchung, etc.) geknüpft werden. Dies ist durch entsprechende Bestimmungen im Vertrag zwischen den Parteien festzulegen. D. h. das Bereitstellen von Arbeitsmitteln sollte vertraglich geregelt werden. Nachweise über Wartungs- und Prüfprotokolle ...
Stand: 07.08.2023
Dialog: 11448
verantwortliche Unternehmer hat festzustellen, ob die Personen tatsächlich angemessene Anweisungen hinsichtlich der Gefahren für Sicherheit und Gesundheit erhalten haben. Ein Vergewissern kann z. B. durch die Einsicht in die Dokumentation der Unterweisung oder durch gezieltes Nachfragen erfolgen (vergl. die Ausführungen der DGUV Regel 100-001 (bisher: BGR A 1) zu den §§ 5 und 6). Es ist aber nicht gefordert ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 7275
Die Broschüre "FBHM-085 „Prüfungen an BWS Berührungslos Wirkende Schutzeinrichtungen“" der DGUV macht unter der Nummer 5 zu der Dokumentation der Prüfung folgende Angaben:"Das Ergebnis der Prüfung muss aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:● Maschinen-/Anlagendefinition● Prüfdatum● Prüfer/Prüferin● Art der Prüfung● Grundlagen der Prüfung● Prüfumfang ...
Stand: 02.11.2022
Dialog: 43712
Die Prüfung (elektrischer) Betriebs- bzw. Arbeitsmittel richtet sich grundsätzlich nach der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV hat der Arbeitgeber Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach § 14 BetrSichV zu ermitteln und festzulegen. Zur Aufzeichnung und Aufbewahrung steht im § 14 Abs. 7 ...
Stand: 30.08.2016
Dialog: 27355