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Wie muss die Bescheinigung über arbeitsfreie Tage im Fahrpersonalrecht ausgestellt werden?

Mitführpflichten von Unterlagen durch das Fahrpersonal: Seit dem 01. Januar 2008 ist der Fahrer verpflichtet die Schaublätter oder die erstellten handschriflichen Aufzeichnungen und Ausdrucke für den laufenden Tag und die vorausgehenden 28 Kalendertage mitzuführen.Ist der Fahrer Inhaber einer Fahrerkarte, so ist diese mitzuführen.Bescheinigung gemäß § 20 Fahrpersonalverordnung - FPersV (für nation ...

Stand: 26.01.2009

Dialog: 6894

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