Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

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Wie präzise muss die Verwendung eines Stoffes bei der Registrierung und im Sicherheitsdatenblatt angegeben werden?

Ein Vorschlag zur Beschreibung von Verwendungen eines Stoffes wird derzeit im RIP 3.2-2 erarbeitet. Nach dem aktuell diskutierten Konzept stehen für die Beschreibung der Verwendung eines Stoffes vier Kategorien zur Verfügung, für die aus einer entsprechenden Liste (pick-list) Deskriptoren ausgewählt werden. Die Deskriptoren sollen in ihrer Kombination eine Verwendung beschreiben, wobei nicht notwe ...

Stand: 24.09.2009

Dialog: 5530

Ist ein Beschichter von Industrietextilien verpflichtet, die Beschichtungsmasse (eigene Rezeptur) registrieren zu lassen?

Unter die Registrierungspflicht der REACH-Verordnung fallen nur Stoffe. Die von Ihnen angesprochene Beschichtungsmasse ist eine Zubereitung und somit nicht registrierungspflichtig. Die Registrierungspflicht gilt für Importeure und Hersteller. Sollten Sie Stoffe aus dem außereuropäischen Ausland beziehen, so sind Sie selber Importeur und müssen die von Ihnen importierten Stoffe registrieren. Als na ...

Stand: 24.09.2009

Dialog: 5534

Wie geht man mit Stoffen um, die sowohl als Pulver als auch als Einbindung in Matrixmaterialien verkauft werden?

REACH beschäftigt sich mit Stoffeigenschaften. In diesem Sinne wird das toxische Potential des Stoffes Strontiumhexaferrit ermittelt. Die toxischen Eigenschaften sind im ersten Schritt unabhängig von der Größe der Teilchen. Nur für Eigenschaften wie die Lungengängigkeit und die damit zusammenhängende Klassifizierung in (un)gefährlich beim Einatmen wird die Korngröße ein wichtiger Faktor. Die vorge ...

Stand: 23.09.2009

Dialog: 5611

Wie sind wir bezüglich REACH einzuordnen, wenn wir Schaummittelkonzentrate aus EU-Staaten importieren und diese direkt an Kunden weitergeben?

Im Rahmen der REACH Verordnung treten Sie als Händler auf. Ihre Pflichten sind im Wesentlichen die Weitergabe der Informationen Ihres Vorlieferanten an Ihre Kunden und in bestimmten Fällen die Weitergabe von Informationen Ihrer Kunden an den Vorlieferanten (z.B. bei Vorbereitung der Registrierung). Sie müssen also den Informationsfluss innerhalb der Lieferkette aufrechterhalten. Zu beachten ist vo ...

Stand: 23.09.2009

Dialog: 5612

Gelten die Ausnahmen des Anhangs IV der REACH-Verordnung auch für Stickstoff?

Stickstoff ist nach Anhang IV der REACH-Verordnung von der Registrierungspflicht ausgenommen. ...

Stand: 23.09.2009

Dialog: 5613

Was ist beim Import von Spielwaren aus Fernost nach der REACH-Verordnung zu beachten?

Spielwaren gelten unter REACH als Erzeugnisse. Die genaue Definition für ein Erzeugnis findet sich im Artikel 3 Nr. 3 der REACH-Verordnung. Welche Daten bei der Einfuhr von Erzeugnissen aus dem Nicht-EU-Ausland vorgelegt werden müssen, hängt von der Art des Erzeugnisses ab. REACH unterscheidet zwischen - Erzeugnissen, aus denen Stoffe absichtlich freigesetzt werden. Diese werden in Artikel 7 Absat ...

Stand: 23.09.2009

Dialog: 5583

Ist Methyllaurat (CAS-Nr. 111-82-0) von der Registrierung ausgenommen?

Methylester sind nicht grundsätzlich von REACH ausgenommen. Bei dem von Ihnen erwähnten Beispiel handelt es sich um Methylester der Kokosfettsäuren, die in Anhang IV der REACH-Verordnung explizit aufgeführt sind. Für Stoffe, die in Anhang IV gelistet sind, besteht entsprechend Artikel 2 (7a) der Verordnung keine Pflicht zur Registrierung. Methyllaurat ist in dieser Liste nicht aufgeführt und muss ...

Stand: 23.09.2009

Dialog: 5555

Müssen alle Einzelkomponenten eines Gemisches einzeln registriert werden oder kann man das Gemisch als ganzes melden?

Bei dem von Ihnen genannten Beispiel handelt es sich nicht um einen einzelnen chemischen Stoff, sondern - wie die Erläuterung auch sagt - um eine komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen ..., also sehr wohl um ein Gemisch aus mehreren Stoffen. Da solche Gemische aber in der Industrie häufig vorkommen und nur mit großem Aufwand näher zu charakterisieren sind, haben sowohl die Europäische Kommis ...

Stand: 23.09.2009

Dialog: 5622

Wird bei der Registrierungspflicht unterschieden, ob ein Stoff ein Arzneimittel ist oder als Edukt zur Herstellung eines Arzneimittels verwendet wird?

Gemäß Artikel 2 Ziffer 5a der REACH-Verordnung ist ein Stoff dann von der Registrierung, Bewertung und Zulassung unter REACH ausgenommen, wenn er in Human- oder Tierarzneimitteln verwendet wird und unter den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 oder den der Richtlinien 2001/82/EG bzw. 2001/83/EG fällt. Arzneimittel sind danach alle Stoffe und Stoffzusammensetzungen, die als Mittel zu ...

Stand: 23.09.2009

Dialog: 5619

Muss ein Destillationssumpf (Rückstand), der der Verbrennung zugeführt wird, unter REACH registriert werden?

Nach Artikel 2, 2 der REACH VO gilt REACH nicht für Abfall im Sinne der Europäischen Abfall-Richtlinie RL 2006/12/EG (pdf-Datei, 37 kB). Nach Anhang 1 der RL 2006/12/EG sind Destillationsrückstände Abfall und gehören zur Abfallgruppe Q8 Rückstände aus industriellen Verfahren. Damit gilt REACH nicht für Destillationsrückstände. (Der Brennwert ist in der REACH VO bzw. der RL 2006/12/EG nicht erwähnt ...

Stand: 23.09.2009

Dialog: 5626

Fragen zu den Registrierungsanforderungen nachgeschalteter Anwender der chemischen Industrie im Hilfsmittelbereich

zu Frage 1: Um Phase-in-Stoffe nach der Vorregistrierungspflicht weiter verwenden zu können, müssen Sie diese, wenn sie in Mengen von über 1 Tonne pro Jahr und Hersteller importiert werden, vorregistrieren. Dies ist auch deswegen zu empfehlen, um im Rahmen des SIEFs (Substance Information Exchange Forum) auf Prüfungen anderer Hersteller zurückgreifen und verlängerte Registrierungsfristen in Anspru ...

Stand: 23.09.2009

Dialog: 5586

Wie kann man prüfen, ob ein Stoff unter die Ausnahmen nach Anhang V fällt? Reicht man auch für Produkte mit einer Ausnahme eine Anmeldung ein?

Wenn ein Stoff die Voraussetzungen des Anhangs V der REACH-Verordnung erfüllt, so ist er von der Registrierungspflicht ausgenommen, es müssen dann auch keine Registrierunterlagen eingereicht werden. Die allgemeine Begründung finden Sie in Artikel 3 Absatz 7 Buchstabe b. Danach gilt die Ausnahme dann, wenn eine Registrierung dieser Stoffe für unzweckmäßig oder unnötig gehalten wird. Sollten Sie Aus ...

Stand: 23.09.2009

Dialog: 5585

Können `strictly controlled conditions` auch für importierte Intermediates gelten?

Bei einem isolierten Zwischenprodukt (Definition siehe Artikel 3 Nr. 15 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung)), das aus dem EU-Ausland importiert wird, handelt es sich um ein transportiertes isoliertes Zwischenprodukt nach Art. 18 der REACH-VO. Auch transportierte isolierte Zwischenprodukte müssen ab einer Menge von 1 t/a registriert werden. Allerdings sind die Registrierungsunterla ...

Stand: 22.09.2009

Dialog: 5714

Inwieweit sind Logistikunternehmen von REACH betroffen, wenn sie Stoffe aus einem EU bzw. Nicht-EU Land importieren?

Wenn Sie einen Stoff aus einem Nicht-EU Land in einer Menge von mindestens einer Jahrestonne importieren, so müssen Sie diesen als Importeur registrieren. Handelt es sich um eine Zubereitung, muss für jeden einzelnen Stoff eine Registrierung vorgenommen werden, für den die genannte Mengenschwelle überschritten ist. Sie müssen jedoch klären, ob Sie für den Import des Stoffes verantwortlich sind. In ...

Stand: 22.09.2009

Dialog: 5712

Was muss der Hersteller von PVC-Regranulaten in Bezug auf REACH beachten?

Regranulate sind Zubereitungen im Sinne von REACH. Es handelt sich nicht um Abfall, da diese dem Stoffkreislauf nicht entzogen werden und weiterhin Verwendung finden sollen. Der Polymeranteil des PVC-Regranulates wäre, sofern der Monomeranteil unter 2 Massenprozent liegt, von der Registrierungspflicht ausgenommen. Dann sind lediglich die Informationspflichten gegenüber den nachgeschalteten Akteure ...

Stand: 22.09.2009

Dialog: 5713

Muss eine Analyse der flüchtigen Bestandteile (1%) durchgeführt werden, um eine organische Verbindung registrieren zu können?

Leider teilen Sie uns nicht mit, weshalb diese flüchtigen Bestandteile in der organischen Verbindung enthalten sind. Als Stoff nach Artikel 3 Absatz 1 kann Ihre Verbindung zum Beispiel nur dann gelten, wenn die flüchtigen Bestandteile keine Lösemittel sind, die abgetrennt werden können. Würden diese flüchtigen Bestandteile bei der weiteren Verwendung freigesetzt, sollte bekannt sein, ob sie gefähr ...

Stand: 22.09.2009

Dialog: 5696

Muss die Einstufung von Stoffen, die im Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG aufgeführt sind, im Rahmen der Registrierung überprüft werden?

Die Einstufung von Stoffen nach Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG bleibt bestehen.Die Registrierung von Stoffen ist allerdings unabhängig von der Einstufung zu sehen. Bei der Registrierung müssen die für die Mengenschwellen erforderlichen Tests vorgelegt werden, unabhängig davon, ob der Stoff im Anhang I gelistet ist oder nicht. Dabei kann allerdings auf Tests, die im Rahmen der Einstufung durchg ...

Stand: 22.09.2009

Dialog: 5707

Fällt die Herstellung von Faulgas und die Trocknung von Klärschlamm sowie die anschließende Entsorgung unter REACH?

Faulgas ist ein natürliches Prozessgas. Nach Anhang V Nr. 10 REACH-Verordnung sind von der Registrierung ausgenommen: „die folgenden Stoffe, soweit sie nicht chemisch verändert wurden: Flüssiggas, Erdgaskondensat, Prozessgase und deren Bestandteile, Koks, Zementklinker und Magnesia; Da das Gas intern verbrannt wird, sind die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten, es entstehen aber keine ...

Stand: 22.09.2009

Dialog: 5652

Ist Feldspat registrierungspflichtig, wenn 73% chemisch gebundenes SiO2 enthalten sind?

Laut REACH-Verordnung, Anhang V Ziffer 7 sind Mineralien von der Registrierungspflicht ausgenommen (unabhängig von der Zusammensetzung), soweit sie chemisch nicht verändert wurden. Es spielt für die Registrierungspflicht unter REACH also keine Rolle, welche (chemische) Zusammensetzung der Feldspat hat, solange er von Ihnen oder anderen Menschen nicht chemisch verändert wurde. ...

Stand: 22.09.2009

Dialog: 5653

Frage zur Auslegung der Phase-in Definition

Im Grunde ist Ihr Vorgehen denkbar. Die Vorregistrierung können gemäß Art. 28 Abs. 1 die potenziellen Registranten von Phase-In-Stoffen vornehmen. Sie müssten die Absicht haben, später den fraglichen Stoff somit in Mengen von 1 t/a oder mehr herzustellen, und werden damit ein potentieller Registrant. .Wenn Sie allerdings aufgrund der Zukunftsprognosen zur Vermarktungssituation Ihres Stoffes zu dem ...

Stand: 22.09.2009

Dialog: 5627

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