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REACH gilt prinzipiell für alle Stoffe, sofern sie keine Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen können. Ausnahmeregelungen sind in Artikel 2 der Verordnung und den dort erwähnten Anhängen aufgeführt. In Anhang IV z.B. sind eine Reihe von Stoffen gelistet, die nicht registrierungspflichtig sind. Bedauerlicherweise ist die Liste alles andere als konsistent und vollständig. So finden sich dort Sonnenblu ...
Stand: 10.09.2009
Dialog: 6349
Metalle sind in flüssiger, fester, pulvriger oder granulierter Form Stoffe im Sinne von REACH und unterliegen der Registrierungspflicht. Legierungen von Metallen, wovon beim Stahl ausgegangen werden kann, sind besondere Zubereitungen und unterliegen nicht der Registrierungspflicht. Sofern dann aber die Metall-Legierungen eine spezifische Form annehmen - in diesem Falle ein Rohr, dann liegt ein Erz ...
Stand: 10.09.2009
Dialog: 6350
Das genannte Erdölharz ist nicht in den Anhängen IV oder V zur REACH-Verordnung aufgeführt. Es handelt sich bei dem Harz weder um ein Polymer noch um einen unveränderten Naturstoff, so dass die speziellen Ausnahmen nicht gelten. Daher ist dieses Erdölharz grundsätzlich registrierungspflichtig. Da das Erdölharz im EINECS-Verzeichnis genannt ist, handelt es sich um einen (komplexen) Phase-in-Stoff, ...
Stand: 10.09.2009
Dialog: 6348
Mittlerweile ist Graphit registrierpflichtig, unabhängig davon, ob behandelt oder unbehandelt, da es nicht mehr im Annex IV der REACH-VO aufgeführt ist. Demnach ist auch Blähgraphit registrierpflichtig. ...
Stand: 10.09.2009
Dialog: 6411
According to article 6 paragraph 3 each producer or importer of a polymer has to submit a registration to the European Chemical Agency (EChA) for the monomer substances or substances the polymer is consisting of. This registration has to be done, if the monomer substances are not yet registered by another actor up the supply chain, e.g. the producer of the monomer substances, the bound monomers co ...
Stand: 09.09.2009
Dialog: 6571
Unserer Prüfung haben wir die Annahme zugrunde gelegt, dass der Handelsvertreter als Alleinvertreter des Nicht-Europäischen-Herstellers oder aber ggf. als Importeur tätig wird. Unmittelbar wird die Registrierung unter REACH keine Patentrechtsverletzung darstellen. Der Registrierung eines patentrechtlich geschützten Produktes wird jedoch in aller Regel eine Patentrechtsverletzung vorausgegangen sei ...
Stand: 09.09.2009
Dialog: 6976
Jeder Hersteller oder Importeur von Stoffen als solche oder von Stoffen in Zubereitungen ist nach REACH Artikel 6 Absatz 1 verpflichtet, diese Stoffe zu registrieren, wenn mindestens je eine Tonne/Jahr pro Hersteller oder Importeur erreicht wird. Keiner Registrierungspflicht dagegen unterliegen nach Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe d die aus Rückgewinnungsverfahren hervorgegangenen Stoffe, wenn sie mi ...
Stand: 09.09.2009
Dialog: 6975
(Hinweis zu den Abkürzungen: Art. = Artikel und Abs. = Absatz, wenn nicht anders angegeben beziehen sich alle Angaben auf REACH (Verordnung (EG) 1907/2006).) Wie ist nun festzustellen, ob in einem dieser Teile eine meldepflichtiger Stoff enthalten ist? Ihrer Frage entnehmen wir, dass es Ihnen um die Stoffe der „Kandidatenliste“ geht. Bei Importen aus dem Nicht-EU-Ausland ist es in der Tat schwieri ...
Stand: 09.09.2009
Dialog: 6573
Die Pflicht zur Registrierung hängt nicht davon ab, ob es für einen Stoff eine EC-Nr. gibt oder nicht. Hat er eine EINECS-Nr., so bedeutet dies lediglich, dass es sich um einen Phase-in-Stoff handelt, für den verlängerte Übergangsfristen gelten – aber nur nach Vorregistrierung bis zum 01.12.2008. Stoffe mit ELINCS-Nr. sind keine Phase-in-Stoffe. Ein Stoff mit EC-Nr., die weder eine EINECS- noch ei ...
Stand: 09.09.2009
Dialog: 6575
Wenn Sie einen Stoff in Mengen von mehr als 1 t/a herstellen, müssen Sie ihn grundsätzlich registrieren, egal zu welchem Zweck Sie ihn herstellen. In Ihrem Fall sind aber die folgenden Ausnahmen vorstellbar: Handelt es sich um einen Abfall, der z. B. mit dem Abwasser entsorgt wird, entsteht keine Registrierungspflicht, da Abfälle keine Stoffe im Sinne der REACH-Verordnung sind. Handelt es sich um ...
Stand: 09.09.2009
Dialog: 6576
REACH sieht eine weitgefasste Definition von Stoff vor, z. B. mit einem breiten Spektrum von Bestandteilen, das in dieser Situation hilfreich sein könnte. REACH schreibt eine Registrierung für jeden Stoff unter Anwendung der in Artikel 3 genannten Definition vor. Wenn ein Stoff von mehr als einem Hersteller oder Importeur hergestellt bzw. importiert wird, ist die Registrierung gemeinsam einzureich ...
Stand: 10.01.2007
Dialog: 4992
Enzyme werden u. a. über die von der IUBMB - Enzyme Commission vergebenen vierstelligen E.C.-Nr. charakterisiert. Die E.C.-Nr. wird abhängig von der katalysierten Reaktion sowie auf der Basis von Gemeinsamkeiten von Hemmbarkeit, Mechanismus und Struktur zugeteilt. Das bedeutet, dass ein Enzym, das z.B. in EINECS gelistet und über eine E.C.-Nr. näher beschrieben ist, über diesen Eintrag abgedeckt i ...
Stand: 10.01.2007
Dialog: 4961
Nach einer Schätzung der Kommission werden etwa 30.000 Stoffe (ohne Zwischenprodukte) registriert; diese Schätzung wird von Organisationen der Industrie gestützt. Viele dieser Stoffe werden von mehr als einem Unternehmen hergestellt und/oder importiert, so dass möglicherweise eine sehr viel größere Anzahl von Registrierungen eingehen wird. Bei ihrer Planung ist die Kommission davon ausgegangen, da ...
Stand: 10.01.2007
Dialog: 4967
Nach REACH sind nur Stoffe zu registrieren, jedoch keine Zubereitungen und auch keine Erzeugnisse. Für die in Zubereitungen und Erzeugnissen enthaltenen Stoffe besteht möglicherweise eine Registrierungspflicht. Wenn jedoch ein Stoffsicherheitsbericht (CSR) ganz oder in Teilen für einen anderen Stoff/mehrere andere Stoffe relevant ist, kann er für diese anderen Stoffe verwendet werden; z.B. wenn ei ...
Stand: 10.01.2007
Dialog: 4986
Nach REACH müssen alle in einer Zubereitung in einer Menge ab einer Tonne vorhandenen Stoffe registriert werden, unabhängig davon, ob sie eingestuft sind oder nicht. Ein technisches Dossier ist anzulegen, sobald die Menge eines Stoffes an sich oder in einer Zubereitung die Mengenschwelle von einer Tonne je Importeur und Jahr überschreitet. Wenn die Menge über der 10-Tonnen-Mengenschwelle liegt, is ...
Stand: 10.01.2007
Dialog: 4990
Dem Verordnungsgeber ist bewusst, dass es gegenwärtig in einigen Fällen schwierig sein kann, Gewissheit darüber zu haben, welche Stoffe von einem nicht EU-Hersteller geliefert werden. Dennoch müssen Importeure nach geltendem EU-Recht (z. B. bezüglich der Einstufung und Kennzeichnung von Zubereitungen) darüber informiert sein, welche Stoffe in den Zubereitungen enthalten sind, die importiert werden ...
Stand: 10.01.2007
Dialog: 4991
In jedem Fall sollten Sie so früh wie möglich die in Ihrem Betrieb verwendeten Stoffe und Zubereitungen vollständig und geordnet erfassen und für jede Chemikalie klären, welche Akteursfunktion Sie im Sinne der REACH-Verordnung haben (als Akteure im Sinne der REACH-Verordnung unterscheidet man Hersteller/Importeur, Nachgeschaltete Anwender, Händler etc.). Registrieren müssen Sie Stoffe nur, wenn Si ...
Stand: 09.01.2007
Dialog: 4939
Grundsätzlich sollte der nachgeschaltete Anwender im eigenen Interesse so früh wie möglich Kontakt mit seinen jeweiligen Rohstoffherstellern/Importeuren aufnehmen, um schon im Vorfeld abzugleichen, ob sein spezifischer Verwendungszweck durch das Registrierungsverfahren des Herstellers abgedeckt ist. Bei registrierten Stoffen ist die Information mindestens einen Monat vor der nächsten Lieferung an ...
Stand: 09.01.2007
Dialog: 4935
Gemäß Artikel 24 der REACH-Verordnung gilt eine Anmeldung gemäß der Richtlinie 67/548/EWG als Registrierung. Erfasst werden von diesem Artikel sowohl die vollständigen Anmeldungen (Artikel 7 Richtlinie 67/548/EWG) als auch die eingeschränkten Anmeldungen (Artikel 8 Richtlinie 67/548/EWG), so dass die heutigen unterschiedlichen Mengen 10 kg, 100 kg oder 1 t unter REACH bedeutungslos sind. Erst wenn ...
Stand: 09.01.2007
Dialog: 4938