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Nein, dies ist nicht ausreichend. Es sind praktische Übungen mit dem Feuerlöscher durchzuführen.Nach § 6 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Beschäftigte ausreichend und angemessen anhand der Gefährdungsbeurteilung in verständlicher Form und Sprache zu unterweisen.Der Arbeitgeber muss grundsätzlich die Unterweisung aller Beschäftigten gewährleisten. § 6 Abs. 3 ...
Stand: 14.11.2024
Dialog: 42716
, muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich festlegen, wie viele Evakuierungshelfer erforderlich sind und welche Ausbildung sie haben müssen. Die Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der Evakuierungshelfer muss dabei in einem angemessenen Verhältnis zur Beschäftigtenanzahl und zum betrieblichen Gefährdungspotential stehen.In Abschnitt 7.3 Ziffer 2 der Technischen Regel ...
Stand: 26.06.2025
Dialog: 22585
Im Arbeitsschutzgesetz wird unter § 10 ArbSchG der Arbeitgeber verpflichtet, entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Arbeitsschutzrechtlich muss der Arbeitgeber ...
Stand: 25.09.2014
Dialog: 22008
der Arbeitgeber diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Personen, die vom Arbeitgeber mit Aufgaben der Brandbekämpfung betraut sind, sind nicht mit Brandschutzbeauftragten gleichzusetzen.Arbeitsschutzrechtlich muss der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln ...
Stand: 07.11.2019
Dialog: 13317
zu tragen. Und weiter hat der Arbeitgeber diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten stehen und den bestehenden besonderen Gefahren entsprechen.Arbeitsschutzrechtlich muss ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 42876
muss der Arbeitgeber die erforderlichen Schutzmaßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen.Die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie des Punkts 7.4 „Brandschutzbeauftragte" der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände" sind zu beachten.Zudem ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten erforderlich, wenn er baurechtlich bzw ...
Stand: 13.08.2024
Dialog: 43991
muss der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen.Für bestimmte Tätigkeiten, bei denen Brand- oder Explosionsgefahren auftreten können, wird in den Vorschriften des Arbeitsschutzes ein Arbeitserlaubnisschein gefordert:So bestimmt Anhang I Nr. 1.6 der Gefahrstoffverordnung, dass in Arbeitsbereichen mit Gefahrstoffen ...
Stand: 04.11.2015
Dialog: 13551
Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten stehen und den bestehenden besonderen Gefahren entsprechen.Arbeitsschutzrechtlich muss der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen im Rahmen ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 22181
§ 10 Arbeitsschutzgesetz fordert, dass der Arbeitgeber Beschäftigte benennen muss, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung dieser Personen müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen.In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" finden sich unter Punkt ...
Stand: 15.10.2019
Dialog: 42862
Im Arbeitsschutzgesetz wird die allgemeine Forderung erhoben, dass der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen hat, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit andere Personen Rechnung zu tragen. Arbeitsschutzrechtlich muss ...
Stand: 07.02.2024
Dialog: 12754
. Arbeitsschutzrechtlich muss der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen.Zwingend erforderlich ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten nur, wenn er baurechtlich bzw. in einer entsprechenden Bauvorschrift (z. B. für diverse Sonderbauten) gefordert ist (vgl. hierzu Ziff. 7.4 der ASR A2.2 - Maßnahmen gegen Brände)Hinweise:Zu der Thematik ...
Stand: 26.07.2023
Dialog: 2138
diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten stehen und den bestehenden besonderen Gefahren entsprechen.Arbeitsschutzrechtlich muss der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen im Rahmen ...
Stand: 18.04.2023
Dialog: 30258
Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten stehen und den bestehenden besonderen Gefahren entsprechen.Arbeitsschutzrechtlich muss der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen im Rahmen ...
Stand: 04.07.2023
Dialog: 25058
sein müssten, sind Brandschutzhelfer auszubilden. Das kann im Einzelfall nur die eine Person sein, die Telefonate annimmt oder disponiert. Das Personal, das in fremden Bereichen tätig ist, muss nach Nr. 6.1 ASR A2.2 unterwiesen werden. Sollten allerdings Feuerlöscher in den Fahrzeugen vorhanden sein, empfiehlt sich natürlich auch eine Ausbildung nach Nr. 6.2. ...
Stand: 04.09.2013
Dialog: 19319
der Gefährdungsbeurteilung zu bestimmen. Die DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer" führt diesbzgl. aus:"Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z. B. Büronutzung) in der Regel ausreichend. Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration ...
Stand: 12.09.2018
Dialog: 42437
benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten stehen und den bestehenden besonderen Gefahren entsprechen.Arbeitsschutzrechtlich muss der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen. Die betriebliche Brandbekämpfung und Evakuierung ist eine notwendige Komponente zum Schutz Beschäftigter ...
Stand: 27.01.2016
Dialog: 25796
der Gefährdungsbeurteilung zu klären, ob die bereits als Fachkraft für Arbeitssicherheit abzuleistenden Einsatzzeiten noch eine weitere betriebliche Aufgabe zulassen.Welchen zeitlichen Umfang die Aufgabe des Brandschutzbeauftragten in Anspruch nimmt, hängt von der betrieblichen Situation ab. Man wird aber nicht generell von einer Vollzeitstelle ausgehen können.Ist ein Betriebsrat vorhanden, wovon bei einem größeren ...
Stand: 07.11.2014
Dialog: 4612
ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" wird zur Anzahl der Brandschutzhelfer unter dem Punkt 7.3 Absatz 2 und 3 folgendes ausgeführt:"(2) Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler ...
Stand: 19.12.2019
Dialog: 42967
Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" wird zur Anzahl der Brandschutzhelfer unter dem Punkt 7.3 Absatz 2 und 3 folgendes ausgeführt:"(2) Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung ...
Stand: 31.12.2020
Dialog: 42950
"Maßnahmen gegen Brände" wird zur Anzahl der Brandschutzhelfer unter dem Punkt 7.3 Absatz 2 und 3 folgendes ausgeführt:"(2) Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 28161