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entsprechen müssen. Konkretisiert wird die Anforderung insbesondere in § 4 Abs.2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Hier heißt es: "Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dass Gefährdungen durch technische Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik nicht oder nur unzureichend vermieden werden können, hat der Arbeitgeber geeignete organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen ...
Stand: 28.05.2018
Dialog: 42312
von Gefahrenbereichen" wird unter Punkt 5.1 festgelegt, dass Umwehrungen bei Absturzhöhen bei mehr als 12 m mindestens 1,10 m hoch sein müssen. Wählt der Betreiber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Für den Arbeitgeber ist im Hinblick auf diesen Aspekt vor allem die Gefährdungsbeurteilung relevant ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 23476
in Arbeitsräumen oder die Verkehrswege abgeschirmt sein, dass die Beschäftigten nicht mit den Wänden in Berührung kommen und beim Zersplittern der Wände nicht verletzt werden können." Welche Maßnahme im jeweiligen Einzelfall getroffen wird (bruchsicherer Werkstoff oder Abschirmung) muss auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt werden. Dabei ist die Technische Regel für Arbeitsstätten ...
Stand: 02.05.2017
Dialog: 16005
beträgt und durch die Tiefe der Brüstung ein gleichwertiger Schutz gegen Absturz gegeben ist.Beträgt die Absturzhöhe mehr als 12 m, muss die Höhe der Umwehrung mindestens 1,10 m betragen.Ergibt sich bei der Gefährdungsbeurteilung, dass in bestehenden Arbeitsstätten die Einhaltung der Höhe der Umwehrung mit Aufwendungen verbunden ist, die offensichtlich unverhältnismäßig sind, so hat der Arbeitgeber ...
Stand: 16.08.2018
Dialog: 42412
Zutritt zu sichern.Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Dies hat er im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu betrachten ...
Stand: 08.06.2021
Dialog: 21903
. Siehe dazu auch die Informationen der BAuA. Welche Belastungen für das Geländer anzusetzen sind, muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) erfolgen. Bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen bzw. Ersatzmaßnahmen muss der Arbeitgeber u. a. den Stand der Technik berücksichtigen. Arbeitsstätten sind so einzurichten und zu betreiben, dass von ihnen keine ...
Stand: 09.04.2017
Dialog: 13514
Schutzmaßnahme zu verwenden. Die geeignete PSAgA muss sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben. Voraussetzung für die Verwendung von PSAgA ist das Vorhandensein geeigneter Anschlageinrichtungen. Die Beschäftigten müssen in der Benutzung der PSAgA eingewiesen und über die Durchführung der erforderlichen Rettungsmaßnahmen, z. B. über den Auffangvorgang, unterwiesen werden (Erste Hilfe und Rettungsgeräte siehe ...
Stand: 30.04.2025
Dialog: 44114
0,25 m,2.in sonstigen Kranträgern auf eine Mindesthöhe von 1,4 m, wenn die Mindestbreite auf 0,7 m vergrößert ist.(2) Auf Fahrbahnlaufstegen und Aufstiegsbühnen darf an der dem Kran zugewandten Seite das Geländer fehlen, wenn auf der dem Kran abgewandten Seite mindestens ein Handlauf vorhanden ist. Ist die dem Kran abgewandte Seite offen, muss an dieser Seite ein Geländer vorhanden sein. Bei Kranen ...
Stand: 18.01.2023
Dialog: 43748
Angaben zur Prüfung erfolgen durch den Hersteller der jeweiligen Anschlageinrichtung in dessen Informationsbroschüre. Prüfungsumfang und -art, Prüfintervalle und Prüfer müssen in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt und dokumentiert werden.Bei der Festlegung sind neben den Herstellerangaben die einschlägigen Normen, z. B. DIN EN 795 "Persönliche Absturzschutzausrüstung - Anschlageinrichtungen ...
Stand: 08.09.2022
Dialog: 29033
und wegen der geringen Dauer der Verwendung die Verwendung anderer, sichererer Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig ist und b) die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Arbeiten sicher durchgeführt werden können." Unter Abschnitt 3.3 des Anhangs 1 BetrSichV "Besondere Vorschriften für die Benutzung von Leitern" wird zudem ausgeführt: "3.3.1 Der Arbeitgeber darf Beschäftigten nur solche Leitern ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 13898
sind." (ArbStättV, Anhang Nummer 1.11) In der ASR A1.8 "Verkehrswege" , in der DGUV Regel 103-007 (bisher: BGR 177) "Steiggänge für Behälter und umschlossene Räume" und in der DGUV Information 201-014 (bisher: BGI 691) "Regeln für das Nachrüsten von Steigeisen- und Steigleitergängen mit Steigschutzeinrichtungen an Schornsteinen" werden die Anforderungen konkretisiert. Bei der Festlegung der Schutzmaßnahmen muss ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14733
oder Auffangeinrichtungen einrichten, sind Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) als individuelle Schutzmaßnahme zu verwenden. Die geeignete PSAgA muss sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben. Voraussetzung für die Verwendung von PSAgA ist das Vorhandensein geeigneter Anschlageinrichtungen. Die Beschäftigten müssen in der Benutzung der PSAgA eingewiesen und über die Durchführung der erforderlichen ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 44036
"Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen". Unter Nr. 4.1 Abs.4 dieser ASR wird angeführt, dass eine Absturzgefahr besteht, wenn eine Absturzhöhe von mehr als 1 m vorhanden ist. Bei Absturzgefahren sind Umwehrungen (Geländer, Brüstungen, feste Abschrankungen) anzubringen. Die Umwehrung muss nach Nr. 5.1 mindestens 1 m hoch sein. Eine Umwehrung ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 15910
" unter Pkt. 4.5 "Treppen" ausgeführt:"Die freien Seiten der Treppen, Treppenabsätze und Treppenöffnungen müssen durch Geländer gesichert sein. Die Höhe der Geländer muss lotrecht über der Stufenvorderkante mindestens 1,00 m betragen. Bei Absturzhöhen von mehr als 12 m muss die Geländerhöhe mindestens 1,10 m betragen".Hinweis:Normen liegen uns im Regelfall nicht vor, daher können wir keine weitergehenden ...
Stand: 30.04.2019
Dialog: 42688
einer Fußleiste gegeben ist, muss grundsätzlich mittels Gefährdungsbeurteilung, unter der Berücksichtigung der genannten Vorschriften, ermittelt und bewertet werden. Hierbei kann sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und vom Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen.Hinweise:Da in der ASR A2.1 und der DGUV Information 208-005 unterschiedliche Werte für die Höhe der Fußleiste genannt ...
Stand: 11.04.2017
Dialog: 14348
für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht, müssen mit Schutzvorrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herabfallende Gegenstände verletzt werden können. Sind aufgrund der Eigenart des Arbeitsplatzes oder der durchzuführenden Arbeiten Schutzvorrichtungen gegen Absturz nicht geeignet, muss der Arbeitgeber die Sicherheit der Beschäftigten ...
Stand: 18.08.2017
Dialog: 30048
und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht, müssen mit Schutzvorrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herabfallende Gegenstände verletzt werden können. Sind aufgrund der Eigenart des Arbeitsplatzes oder der durchzuführenden Arbeiten Schutzvorrichtungen gegen Absturz nicht geeignet, muss ...
Stand: 13.12.2019
Dialog: 42957
. Lichtplatten aus Kunststoff) ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu entscheiden, ob und ggf. welche Maßnahmen zu treffen sind, z. B. Geländer, Abdeckung, Arbeiten mit PSAgA." Vor Einrichtung der Arbeitsstätte ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Hierbei hat der Arbeitgeber die Maßnahmen des Arbeitsschutzes eigenverantwortlich festzulegen ...
Stand: 23.09.2020
Dialog: 42289
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsgebiete zu betrachten. Zum einen das Arbeitsschutzrecht und zum anderen das Baurecht. Zu der Thematik des Baurechts können und dürfen wir keine Aussage treffen. Eine entsprechende Anfrage richten Sie bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Anforderungen aus dem Arbeitsschutzrecht zum Schutz gegen Absturz sind im Anhang der Arbeitsstättenverordnung ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 25344
Schrägstreifen zu kennzeichnen.Der Arbeitgeber ist verpflichtet nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Danach hat er unter Berücksichtigung der o. g. Anforderungen entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Ein Vorstellen von Paletten vor die Laderampe um eine mögliche Absturzgefahr zu mildern, bzw. das Maß der Absturzhöhe zu verringern, ist als unzulässige Maßnahme ...
Stand: 26.07.2023
Dialog: 7455