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Rechtsgrundlage für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen wie Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Bilschirmarbeitsverordnung, u.s.w..Die Gefährdungsbeurteilung ist Arbeitgeberpflicht, d.h. der Arbeitgeber ist für das ordnungsgemäße Erstellen der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich.Aufgabe des Betriebsarztes ...
Stand: 20.09.2022
Dialog: 11207
) eine Umgestaltung der Arbeitsbedingungen nach § 12 Absatz 1 Nummer 1 erforderlich sein wird oderc) eine Fortführung der Tätigkeit der Frau an diesem Arbeitsplatz nicht möglich sein wird.Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend."Dies bedeutet, dass bereits im Rahmen der nach dem Arbeitsschutzgesetz durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 08.01.2018
Dialog: 30852
, Bestuhlung, Monitor andere Arbeitsbedingungen wiederum unterschiedlich sind, wie z. B. Tageslichteinfall oder Anordnung der Bildschirmarbeitsplätze.Die Anforderungen an sichere und gesundheitsgerechte Bildschirmarbeitsplätze werden im Anhang der ArbStättV unter Ziffer 6 genannt.Eine Online-Praxishilfe zur Gefährdungsbeurteilung an Büroarbeitsplätzen erhalten Sie z.B ...
Stand: 02.02.2019
Dialog: 12608
eine Gefährdungsbeurteilung gemacht werden" enthält folgende Informationen:„[...]Für die mobile Arbeit gilt die Arbeitsstättenverordnung nicht. Aber natürlich müssen die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsschutzgesetzes beachtet werden. Das heißt zum Beispiel, auch für mobile Arbeitsplätze muss eine Gefährdungsbeurteilung gemacht werden.[...]"Weitere Informationen können Sie der BAuA-Broschüre „Orts ...
Stand: 11.01.2024
Dialog: 43869
Der § 5 des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- führt in Absatz 2 recht allgemein aus, dass bei gleichartigen Arbeitsbedingungen die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreicht. So entsteht der Eindruck, dass für verschiedene Betriebsstätten eine generelle Gefährdungsbeurteilung ausreichen könnte. Da die verschiedenen Rechtsverordnungen zum ArbSchG, wie die Gefahrstoffverordnung ...
Stand: 19.02.2016
Dialog: 25969
der nach dem Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung, der Dokumentation der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, der Überprüfung der festgelegten Maßnahmen sowie der Dokumentation über die getroffenen Maßnahmen des Arbeitsschutzes entsprechen. Abweichungen, die sich aus den besonderen Verhältnissen bei den Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen, z. B. den Freiwilligen Feuerwehren ...
Stand: 24.06.2023
Dialog: 17913
Nach den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften ist der Arbeitgeber Normadressat für die den Arbeitsschutz betreffenden Bestimmungen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)).Entsprechend werden Gefährdungsbeurteilungen vom Arbeitgeber durchgeführt. Folglich braucht eine Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich keine Unterschrift, da der Arbeitgeber letztlich in der Verantwortung steht, auch dann ...
Stand: 11.10.2024
Dialog: 44024
, so dass prinzipiell eine allgemein gültige Gefährdungsbeurteilung dieser Tätigkeit ausreicht. Ebenso würde aus hiesiger Sicht eine Gefährdungsbeurteilung für die Fahrtätigkeit ausreichen.In besonderen Fällen, in denen z.B. durch die Aufstellung in einem Technikraum zusätzliche Gefährdungen bestehen, sollten die Beschäftigten sensibilisiert werden, derartige Situationen mitzuteilen, so ...
Stand: 19.02.2019
Dialog: 42600
Die von Ihnen gestellte Frage ist sinngemäß auf alle Rechtsvorschriften anwendbar, in denen Gefährdungsbeurteilungen gefordert werden, wie z. B. nach dem Arbeitsschutzgesetz, der Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, aber auch für den Betrieb von Arbeitsmitteln gemäß der Betriebssicherheitsverordnung.Allgemein gilt: Der Arbeitgeber darf sich fachkundiger Personen bedienen, die in seinem ...
Stand: 16.08.2024
Dialog: 6429
Eine Gefährdungsbeurteilung wird betriebsintern dazu verwendet, die Sicherheit von Arbeitsplätzen zu überprüfen, Schutzmaßnahmen festzulegen oder auch durchgeführte Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu kontrollieren.Gefährdungsbeurteilungen sind schriftlich- in freier Form- zu dokumentieren.Die Aktualität von Gefährdungsbeurteilungen ist regelmäßig (z.B. jährlich) zu prüfen. Nachdem Neuerungen ...
Stand: 02.02.2019
Dialog: 21687
Eine besondere Qualifikation für externe Dienstleister ist im Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG nicht definiert.Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für eine qualitativ einwandfreie Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Die Vergabe nach außen ist ein rein privatrechtliches Verhältnis und kann prinzipiell an jeden erfolgen. Die Aufsichtsbehörden werden allerdings die Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 02.02.2023
Dialog: 2691
der allgemeinen Grundsätze des § 4 Arbeitsschutzgesetz entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen.Wie man dieses in der Praxis durchführt und lebt, liegt im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers. Man muss nicht unbedingt jedes einzelne Arbeitsmittel, z. B. jede im Betrieb vorhandene Bohrmaschine, in der Gefährdungsbeurteilung aufführen. Hier reicht es aus, z. B. eine Arbeitsmittelgruppe zu definieren. Gehen ...
Stand: 29.08.2019
Dialog: 6180
Mindestfristen für die Wiederholung, Aktualisierung oder Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung sind nicht vorgegeben. In den LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung (LV 35) wird unter Ziffer A 3.2 zu § 3 Abs. 1 „Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung“ folgendes ausgeführt. Die Ausführungen sind sinngemäß auch auf die Gefährdungsbeurteilung gemäß Bildschirmarbeitsverordnung ...
Stand: 08.01.2015
Dialog: 6771
Eine vollständige Wiederholung der Gefährdungsbeurteilung ist nicht erforderlich. Es ist ausreichend, die Prozesschritte der Gefährdungsbeurteilung und die Dokumentation nur auf die zu ergänzenden Gefährdungen bzw. Veränderungen im Betrieb zu beziehen und die vorhandene Dokumentation punktuell zu überarbeiten bzw. zu ergänzen. Anhaltspunkte für derartige Ergänzungen/Fortschreibungen sind z. B ...
Stand: 08.01.2015
Dialog: 13313
Die Dokumentation ist in erster Linie nicht für die prüfende Behörde gedacht, sondern sie soll ein Arbeitsmittel für die im Arbeitsschutz verantwortlichen Personen sein und diesen helfen, ihren Pflichten nachzukommen. In einzelnen Betriebsstätten der öffentlichen Verwaltung befinden sich in aller Regel Führungskräfte, auf die Teilaufgaben des Arbeitsschutzes delegiert werden. Sie sollen die für ih ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 18393
Eine Gefährdungsbeurteilung ohne Berücksichtigung der psychischen Belastung ist unvollständig. Eine unvollständige Gefährdungsbeurteilung ist nach verschiedenen Rechtsverordnungen eine Ordnungswidrigkeit und Bußgeld bewehrt (z. B. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Arbeitsstättenverordnung, § 22 Abs. 1 Nr. 1 Betriebssicherheitsverordnung, jeweils in Verbindung mit den §§ 18, 19, 25 Arbeitsschutzgesetz). ...
Stand: 05.11.2019
Dialog: 42907
Im Handlungsleitfaden der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen zur Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz wird zur Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung folgendes ausgeführt:" Wann muss ich die Gefährdungsbeurteilung fortschreiben? Dies ist notwendig, wenn Gefährdungen bisher nicht erkannt wurden oder sich die betrieblichen Gegebenheiten hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit verändert ...
Stand: 10.02.2023
Dialog: 16667
Die Anforderungen an die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung werden in § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. So muss der Arbeitgeber über die nach Art der Tätigkeit und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen• das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung,• die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und• das Ergebnis ihrer ...
Stand: 19.02.2024
Dialog: 43903
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.Dazu gehören auch nicht gewöhnliche Arbeitszustände, die zu Unfällen oder zu Beeinträchtigung der Gesundheit führen können. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist hierbei unerheblich. S ...
Stand: 16.06.2025
Dialog: 44123
- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,5.unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,6.psychische Belastungen bei der Arbeit."Die Gefährdungsbeurteilung wird tätigkeitsbezogen und nicht personenbezogen durchgeführt. Der einzelne Beschäftigte wird in der Gefährdungsbeurteilung nicht aufgeführt, somit wird die Anonymität der Beschäftigten gewahrt.Umfangreiche ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 43035