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Nein, dies ist nicht möglich.Die Pflicht zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ergibt sich aus § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).In § 14 Absatz 1 GefStoffV ist nachzulesen, dass der Arbeitgeber sicherzustellen hat, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form ...
Stand: 16.09.2020
Dialog: 43250
Ob eine zusätzliche Betriebsanweisung für den Umgang mit der verdünnten Reinigungslösung erforderlich ist, hängt vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ab. Hierfür muss u. a. die TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen" beachtet werden oder es kann z. B. das EMKG (Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe der BAuA) genutzt werden. Eventuell existieren ...
Stand: 29.01.2018
Dialog: 42180
Für Tätigkeiten (Umgang) mit ammoniumnitrathaltigen Düngemitteln muss zunächst eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Dabei ist der Anhang I Nr. 5 "Ammoniumnitrat" der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- sowie die TRGS 511 "Ammoniumnitrat" zu beachten. Es muss eine Betriebsanweisung erstellt und die Mitarbeiter unterwiesen werden. Nach der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV ...
Stand: 15.06.2021
Dialog: 15048
für Gefahrstoffe (TRGS) zu berücksichtigen. Abweichungen von den dort genannten Schutzmaßnahmen sind möglich, sofern andere, gleichwertige Schutzmaßnahmen getroffen werden. Die Gleichwertigkeit der Schutzmaßnahmen muss in der Gefährdungsbeurteilung hinreichend dokumentiert werden. Da im Schadensfall solche Abweichungen oft sehr kritisch hinterfragt werden, empfehlen wir, diese im Vorfeld mit der Aufsichtsbehörde ...
Stand: 14.04.2025
Dialog: 44107
oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit sowie die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen."In der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist unter dem Punkt 4.1 folgendes zur Fachkunde nachzulesen:"(1) Die Gefährdungsbeurteilung ist vom Arbeitgeber fachkundig zu erstellen. Ist der Arbeitgeber nicht selbst fachkundig, dann muss er sich fachkundig beraten ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 42543
Ein Verbot gibt es nicht. Ihre Vorgehensweise ist richtig. Die Einheitlichkeit der Betriebsanweisungen ist eine wichtige Voraussetzung für eine gute Unterweisung. Da Verhaltensweisen darin genau beschrieben werden und diese am Arbeitsplatz aushängen, ist eine wiederholende und vertiefte Wissenssicherung möglich. Folglich kann das richtige Verhalten im Umgang mit den Stoffen und Gemischen sicherges ...
Stand: 15.08.2024
Dialog: 44000
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) fordert in § 14:"(1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zugänglich gemacht wird. Die Betriebsanweisung muss mindestens Folgendes enthalten: 1. Informationen ...
Stand: 14.11.2024
Dialog: 16666
Ein übersetztes Sicherheitsdatenblatt ist unserer Einschätzung nach nicht erforderlich.In § 14 Absatz 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zugänglich gemacht ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 42547
Die Erstellung einer Betriebsanweisung gem. § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erfolgt auf der Grundlage der gefahrstoffrechtlichen Gefährdungsbeurteilung (GBU). Im Rahmen der Gefährdungsermittlung ist das Risiko und die Schadenseinrittswahrscheinlichkeit zu prüfen bzw. festzulegen. Besteht kein Risiko, so sind folglich keine Maßnahmen notwendig und die Schadenseintrittswahrscheinlichkeit ...
Stand: 10.12.2020
Dialog: 43321
Das Verbotsschild P003 ist ausreichend, da dieses das Rauchverbot mit beinhaltet.Die Forderung zur Erstellung einer Betriebsanweisung ergibt aus § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Hier ist in Absatz 1 folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt ...
Stand: 29.01.2020
Dialog: 43006
In der TRGS 555 sind unter der Nummer 3.2 die Inhalte der Betriebsanweisung nachzulesen. Alle Punkte, die nur auf den eigenen Betrieb zutreffen, sind als betriebsspezifische Ergänzung der Betriebsanweisung anzusehen.Unter der Nummer 3.2.2 "Arbeitsbereich, Arbeitsplatz, Tätigkeit" ist Folgendes nachzulesen."Der Anwendungsbereich ist durch Bezeichnung des Betriebes, des Arbeitsbereiches, des Arbeits ...
Stand: 27.05.2022
Dialog: 20763
übertragen werden, die diese Aufgaben dann in eigener Verantwortung wahrnimmt.Damit behält der Arbeitgeber allerdings immer mindestens eine geminderte Verantwortung. So muss er sich z. B. davon überzeugen, dass der Pflichtennehmer die ihm übertragenen Aufgaben auch tatsächlich durchführt bzw. durchführen kann.Die Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit besteht darin, den Arbeitgeber in allen Fragen ...
Stand: 02.11.2023
Dialog: 26600
Die Unterweisung der Beschäftigten ist zwingend in mündlicher Form durchzuführen.In § 14 Absatz 2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist nachzulesen, dass der Arbeitgeber sicherzustellen hat, dass die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung nach Absatz 1 über alle auftretenden Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden. ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 43638
Rechtsgrundlage für die Unterweisung der Beschäftigten beim Umgang mit Gefahrstoffen ist § 14 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Der Begriff "Gefahrstoffe" ist wiederum unter § 2 der Verordnung definiert:"(1) Gefahrstoffe im Sinne dieser Verordnung sind 1. gefährliche Stoffe und Zubereitungen nach § 3,2. Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind,3. Stoffe, Zubereitungen u ...
Stand: 27.03.2023
Dialog: 7772
von Gefahrstoffen beschäftigt, sind die Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung einzuhalten. Somit ist auch gem. § 14 eine Betriebsanweisung auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung gem. § 6 Gefahrstoffverordnung zu erstellen und an geeigneter Stelle bekannt zu machen. Auf die TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" weisen wir hin.Die allgemeinen Schutzmaßnahmen ergeben ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 14929
Wenn - wie im beschriebenen Fall - KEINE geringe Gefährdung nach § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 13 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vorliegt und die Maßnahmen nach § 8 "Allgemeine Schutzmaßnahmen" der GefStoffV NICHT ausreichen, kann der Absatz 13 des § 6 der GefStoffV NICHT angewendet werden und es müssen die weiteren Maßnahmen des Abschnitt 4 ...
Stand: 24.06.2021
Dialog: 4183
Umgang mit Gefahrstoffen gilt gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) generell, dass Gefährdungen und die nötigen Schutzmaßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes zu ermitteln und festzulegen sind.Die Gesichtspunkte, die in die Beurteilung der Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten ...
Stand: 22.11.2022
Dialog: 15987
Wir schließen uns Ihrer Meinung an, dass keine Betriebsanweisungen erstellt werden müssen.In der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist in § 6 Absatz 13 folgendes nachzulesen:"Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten auf Grund1.der gefährlichen Eigenschaften des Gefahrstoffs,2.einer geringen verwendeten Stoffmenge,3.einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und4 ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 42624
Werden Arbeitnehmer mit dem Umgang von Gefahrstoffen beschäftigt, sind die Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- einzuhalten. Somit ist auch gem. § 14 GefStoffV eine Betriebsanweisung auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung gem.§ 6 GefStoffV zu erstellen und an geeigneter Stelle bekannt zu machen. Auf die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 555 "Betriebsanweisung ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 15785
Nein, dies ist nicht erforderlich. Hierzu finden sich in der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" unter dem Punkt 5.1 folgende Informationen: (6) Nach § 14 Absatz 2 der GefStoffV hat der Arbeitgeber im Rahmen der Unterweisung sicherzustellen, dass für alle Beschäftigten, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen, eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Berat ...
Stand: 17.06.2015
Dialog: 24082