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Bundesfreiwilligendienstleistende (früher: Zivildienstleistende) sind keine Mitarbeiter der Dienststelle, in der sie tätig sind, sondern stehen wie der Beamte oder Soldat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Arbeitsschutzvorschriften mit Geltung für Beamte und Soldaten sind entsprechend anzuwenden. Gemäß § 2 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz zählen Beamte und Soldaten zu den Beschäftigten ...
Stand: 08.03.2010
Dialog: 10490
Ihr Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass Sie in der Lage sind, korrekt zu handeln. Sie selbst haben sicherzustellen, dass Sie wissen, wie lange Sie gefahren sind und wie das Kontrollgerät benutzt wird - sowohl analog als auch digital. Weitere Informationen zum digitalen Kontrollgerät bietet die Broschüre "Digitales Kontrollgerät, Fahrerkarte, Werkstattkarte, Unternehmenskarte. Antworten auf ...
Stand: 25.02.2010
Dialog: 3146
Da die Tarifvertragsparteien in diesem Fall den Tarifvertrag dahingehend geöffnet haben, dass die Betriebsparteien, Arbeitgeber und Betriebsrat, die Ausdehnung der Dienstschicht einvernehmlich regeln dürfen und darüber hinaus die betriebsnotwendigen Fälle nicht abschließend aufgeführt haben, liegt es je Einzelfall im Ermessen der Betriebsparteien, sofern nicht eine Betriebsvereinbarung die betrieb ...
Stand: 25.02.2010
Dialog: 4220
Wird eine selbstfahrende Arbeitsmaschine (SAM) gelenkt, besteht keine Mitführpflicht für die Lenk- und Ruhezeitnachweise der letzten 28 Kalendertage nach fahrpersonalrechtlichen Vorschriften. Die Einbau- und Benutzungspflicht eines Kontrollgerätes ergibt sich hier aus § 57a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, mit dem Ziel einer Geschwindigkeitskontrolle. Sobald der Fahrer jedoch einen gewerbli ...
Stand: 24.02.2010
Dialog: 9803
Für die von Ihnen genannten Fahrten sieht das Fahrpersonalrecht keine Ausnahmen vor. Sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination mehr als 7,5 t beträgt, ist das Kontollgerät für diese Fahrten zu verwenden und die Fahrerkarte ist zu stecken (siehe auch Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und Artikel 3 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 Bundesamt für Güterverkehr).Stand: Januar 2010 ...
Stand: 01.02.2010
Dialog: 10169
Wie unter Fahrpersonalrecht - Bundesamt für Güterverkehr erläutert, muss dass unter https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare_Hinweisblaetter/Taetigkeitsnachweis_FahrP.htmlangebotene Formblatt weder für Nachweise nach der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 noch für Nachweise gemäß § 20 Fahrpersonalverordnung (FPersV) verwendet werden. Akzeptiert werden in Deutschland auch andere Nachweis ...
Stand: 27.01.2010
Dialog: 10144
Grundsätzlich fallen Fahrten zum Gütertransport, bei denen die zulässige Höchstmasse des Fahrzeugs alleine oder mit Anhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt unter die Vorschriften der Fahrpersonalverordnung-FPersV. Bei mehr als 3,5 Tonnen zulässige Höchstmasse ist die VO (EG) Nr. 561/2006 in Verbindung mit der Fahrpersonalverordnung anzuwenden, https://www.bag.bund.de.Kon ...
Stand: 06.01.2010
Dialog: 9492
Bei Fahrten, für die eine Aufzeichnungspflicht nach fahrpersonalrechlichen Vorschriften (Fahrpersonalverordnung, Verordnung (EG) 561/2006) www.bag.bund.de besteht, darf das Fahrzeug nicht ohne Nutzung der Fahrerkarte des Fahrzeugführers gefahren werden.Fällt die Fahrt nicht unter die Aufzeichnungspflicht nach fahrpersonalrechlichen Vorschriften, sondern nur unter den Anwendungsbereich des § 57a St ...
Stand: 08.12.2009
Dialog: 9318
Kontrollgeräte im Straßenverkehr müssen der Verordnung Nr. 3821/85/EWG entsprechend bauartzugelassen und gekennzeichnet sein. Das Kalibrieren und Plombieren des Kontrollgerätes darf nur von einer zugelassenen Werkstatt vorgenommen werden. Weitere Informationen zum digitalen Kontrollgerät bietet die Broschüre "Digitales Kontrollgerät, Fahrerkarte, Werkstattkarte, Unternehmenskarte. Antworten auf hä ...
Stand: 04.11.2009
Dialog: 6193
Die Vorschriften der Fahrpersonalverordnung gelten für Fahrzeuge, die der Güterbeförderung dienen und deren Höchstmasse einschließlich Anhänger mehr als 2,8t beträgt (Fahrpersonalverordnung - FPersV § 1 Abs. 1 Nr.1) . Bei den von Ihnen erläuterten Fahrten (sog. Handwerkerregelung) findet der Abs.1 des §1 der FPersV keine Anwendung. D.h. auch die Bescheinigung nach § 20 der Fahrpersonalverordnung i ...
Stand: 04.11.2009
Dialog: 6687
Das Wochenende wird im Rahmen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr so gewertet als sei er zu Hause gewesen. Maßgeblich ist nur, dass die Wochenruhezeit nach Art. 8 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 eingehalten wird. Siehe dazu auch Fahrpersonalrecht - Bundesamt für GüterverkehrStand: September 2009 ...
Stand: 26.10.2009
Dialog: 9179
Das Arbeitsstättenrecht kennt den Begriff der Sozialräume nicht. Gemeint sind insbesondere Pausen-, Bereitschafts-, Liege- und ähnliche Räume. Häufig werden auch die Sanitärräume, wie z.B. Umkleide-, Toiletten- und Waschräume, den Sozialräumen zugeordnet. Nach § 6 Abs. 3 Arbeitsstättenverordnung-ArbStättV ist bei mehr als zehn Beschäftigten, oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfor ...
Stand: 15.10.2009
Dialog: 8952
Gemäß Artikel 8 der VO (EG) Nr. 561/2006 kann der Fahrer nicht am Standort eingelegte reduzierte wöchentliche Ruhezeiten freiwillig im Fahrzeug verbringen, sofern das Fahrzeug über geeignete Schlafmöglichkeiten für jeden Fahrer verfügt und nicht gefahren wird.Im Rückschluss bedeutet dies, dass der Fahrer seine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit auch unterwegs einlegen kann. Er darf sie allerdings n ...
Stand: 08.09.2009
Dialog: 8698
Nach § 9 Abs.2 der Fahrpersonalverordnung werden die Unternehmenskarten an den Unternehmer oder die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Personen ausgegeben. Wechseln diese, sind auch neue Unternehmenskarten zu beantragen. Bei einem Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten muss der Antrag auf Erteilung der Unternehmenskarte von dem Unternehmen mit Gewerbeanmeldun ...
Stand: 14.08.2009
Dialog: 8539
Grundsätzlich fällt die Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, unter die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 561/2006.Von den Bestimmungen der Artikel 5 bis 9 der VO 561/2006 (Fahrpersonal, Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten) und der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 sind gemäß Artikel 13 Abs. 1 b) der Ver ...
Stand: 10.07.2009
Dialog: 8097
Ja, Spezialfahrzeuge für Geld- und/oder Werttransporte sind von den fahrpersonalrechtlichen Regelungen befreit. Gemäß § 1 Abs. 2 Ziffer 1 Fahrpersonalverordnung - FPersV in Verbindung mit § 18 Abs. 1 Ziffer 13 FPersV sind diese Fahrzeuge von den fahrpersonalrechtlichen Vorschriften und dem Fahrpersonalgesetz freigestellt.Auf die Tätigkeiten der Fahrer und Beschäftigten dieser Spezialfahrzeuge für ...
Stand: 10.07.2009
Dialog: 8096
Es muss unterschieden werden zwischen Fahrerkarte und Unternehmenskarte.Die Fahrerkarte ist persönlich. Sie enthält die Daten zur Identität des Fahrers und ermöglicht die Speicherung von Tätigkeitsdaten. Der Besitz der Fahrerkarte, die die gesamten Tagesaktivitäten speichert, ist Voraussetzung für die Benutzung des digitalen Kontrollgerätes. Der Fahrer darf nur Inhaber einer einzigen gültigen Fahr ...
Stand: 04.07.2009
Dialog: 5772
Wir gehen davon aus, dass Ihre Frage die Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage gemäß § 20 FPersV betrifft.Unter https://www.bag.bund.de wird zu der Frage, wann die Vorlage einer Bescheinigung über Urlaubs- Krankheits- und andere berücksichtigungsfreie Tage gemäß § 20 FPersV erforderlich ist, bezüglich Sonn- und Feiertage folgendes ausgeführt:"Das Bundesamt für Güterverkehr verzichtet grun ...
Stand: 18.06.2009
Dialog: 8401
Gemäß § 1 Abs. 6 FPersV sind Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t beträgt, verpflichtet, für jeden Tag, an dem er ein Fahrzeug lenkt, das der Güterbeförderung dient und dessen zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 t und ...
Stand: 17.06.2009
Dialog: 7816
Da die Fahrerkarte auf den Fahrer ausgestellt ist, brauchen Sie nichts weiter zu veranlassen, d.h. Sie können Ihre Fahrerkarte behalten. Weitere Informationen zum digitalen Kontrollgerät bietet die Broschüre "Digitales Kontrollgerät, Fahrerkarte, Werkstattkarte, Unternehmenskarte. Antworten auf häufig gestellte Fragen" der Arbeitsschutzverwaltung NRW. ...
Stand: 15.06.2009
Dialog: 3154