Ergebnisse 21 bis 40 von 232 Treffern
Nein, dies ist nicht möglich.In § 5 "Ruhezeit" Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist Folgendes nachzulesen:"(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und andere ...
Stand: 05.10.2022
Dialog: 43666
Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden muss die Pausenzeit mindestens 30 Minuten betragen. Bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit sind 45 Minuten vorgeschrieben. Die Lage der Ruhepausen ist gesetzlich in § 4 Arbeitszeitgesetz - ArbZG nur rahmenmäßig vorgeschrieben. Ruhepausen müssen nach Dauer und Lage vor Arbeitsbeginn festgelegt sein, sie müssen innerhalb der Arbeitszeit lie ...
Stand: 29.08.2022
Dialog: 18449
Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. …(§ 2 ArbZG).In Ihrem Fall muss die Pause mindestens 30 Minuten betragen. Die Schichtzeit von 6:00 bis 15:20 Uhr minus 30 Minuten Pause ergibt ein Arbeitszeit von 8 Stunden 50 Minuten. Bei einer Arbeitszeit von meh ...
Stand: 28.07.2022
Dialog: 43193
Im Arbeitszeitgesetz - ArbZG wie auch in dem u.g. Urteil des Bundesarbeitsgerichtes wird explizit keine Aussage zu Urlaubstagen als Ersatzruhetage getroffen. Das Arbeitszeitgesetz regelt grundsätzlich nur, dass ein freier Werktag gewährt werden muss. Bezahlung, Urlaubsansprüche und mögliche Stundengutschriften sind Sache der Tarifvertragsparteien bzw.arbeitsvertraglich zu regeln.Der Ersatzruhetag ...
Stand: 06.07.2022
Dialog: 11053
Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG - unterscheidet grundsätzlich zwischen Werktagen bzw. Sonn- und Feiertagen. Werktage sind die Tage von Montag bis einschließlich Samstag. Der Samstag ist somit ein ganz normaler Arbeitstag, sofern auf diesen Tag nicht ein "bundeseinheitlicher" Feiertag, wie z. B. der 1. Januar, der 1. Mai, der 3. Oktober oder der 1. oder 2. Weihnachtsfeiertag eines jeden Jahres fällt. ...
Stand: 14.06.2022
Dialog: 17731
Regelungen zur Arbeitszeit und zur Arbeitszeitgestaltung sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) getroffen. Für Sonn- und Feiertagsarbeit ist der dritte Abschnitt relevant.Nach dem ArbZG besteht ein grundsätzliches Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen siehe § 9 Abs. 1 ArbZG "Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäf ...
Stand: 13.06.2022
Dialog: 4291
Grundsätzlich kann zu den in der Frage genannten Zeiten aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht folgendes gesagt werden:Sofern der Monteur selber fährt, handelt es sich in allen drei Fällen um Arbeitszeit i.S. des Arbeitszeitgesetzes/ArbZG. Sofern der Monteur nicht selber fährt, handelt es sich nur dann um Arbeitszeit, wenn er während der Fahrt den Außendienst vor- oder nachbereitet, z.B. Aktenstudium, ...
Stand: 12.05.2022
Dialog: 2502
Eine Belastungsanalyse nach TVÖD soll die für den Bereitschaftsdienst typischen Belastungen betrachten, also vor allem die Belastungen, die durch die Länge der Arbeitszeit, die Lage und Länge des Bereitschaftsdienstes (Nachtarbeit? Schichtarbeit? Wochenende? Schichtlänge?), die Häufigkeit des Bereitschaftsdienstes usw. auftreten. Dazu gehört auch eine Stellungnahme, warum von den tariflich vereinb ...
Stand: 02.05.2022
Dialog: 3639
Arbeitschutzrechtliche Regelungen zur Arbeitszeit sind im Arbeitszeitgesetz-ArbZG getroffen:Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf nach § 3 Arbeitszeitgesetz -ArbZG acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten we ...
Stand: 06.04.2022
Dialog: 5110
Es gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Die Regelung für die Gewährung eines Ersatzruhetages für die Beschäftigung an einem Sonntag findet sich im § 11 Abs.3 ArbZG:"Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag ...
Stand: 27.02.2022
Dialog: 43073
Chauffeurleistungen, die von Beschäftigten eines Unternehmens innerhalb des Unternehmens in einer eigenen Abteilung "Fahrdienste" erbracht werden, können auch unter „Verkehrsbetrieb-Leistungen“ i.S.v. § 10 Abs. 1 Nr. 10 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) subsumiert werden und sind somit auch an Sonn- und Feiertagen zulässig.Ein Verkehrsbetrieb dient unmittelbar oder mittelbar dem Zweck der Beförderung von ...
Stand: 23.08.2021
Dialog: 43572
Die Frage betrifft zwei Bereiche, nämlich den Bereich des Arbeitsschutzrechtes und den Bereich des Arbeitsrechtes.Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) trifft arbeitsschutzrechtliche Regelungen zur Arbeitszeit.Dieses gilt für volljährige Erwachsene. Für jugendliche Beschäftigte gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Nachfolgend gehen wird davon aus, dass das ArbZG anzuwenden ist.Das ArbZG verbietet grundsätz ...
Stand: 13.08.2021
Dialog: 6044
Die Regelungen des § 13 Abs. 3 Nr. 2b Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gelten für den ganzen Betrieb. I. d. R. werden die einzelnen Abteilungen dem Gesamtbetrieb zugerechnet. Für EDV und Instandhaltung gibt es Sonderregelungen (§10 Abs. 1 Nr. 14 ArbZG). Auch die Verwaltung muss zuerst die werktägliche Arbeitszeit ausschöpfen, bevor überhaupt Sonntagsarbeit bewilligt wird.Eine interne Regelung lässt bei g ...
Stand: 26.06.2021
Dialog: 43551
Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden (§ 9 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Für zulässige Arbeit an einem Sonn- oder Feiertag steht ihnen innerhalb von zwei bzw. acht Wochen ein Ersatzruhetag zu. Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben (§11 Arbeitszeitgesetz). Eine Tätigkeit in einem Bundesland, in dem ein gesetzlicher F ...
Stand: 31.05.2021
Dialog: 3867
Für den Begriff Ausnahmefall gibt es keine gesetzliche Definition.Gemäß § 14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf in Notfällen und Ausnahmefällen unter anderem auch die Ruhezeit verkürzt werden. Ein Ausnahmefall ist eine ungewöhnliche Situation, die unabhängig vom Willen des Betroffenen eintritt und deren Folgen nicht auf andere Art und Weise beseitigt werden können als durch Abweichungen von den ...
Stand: 18.05.2021
Dialog: 43407
Grundsätzlich haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) einen Anspruch auf mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit.Die Dauer der Ruhezeit von elf Stunden kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rund ...
Stand: 05.03.2021
Dialog: 43342
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) fordert bei Sonntagsarbeit einen Ersatzruhetag für den Sonntag. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen gewährt werden. Bei einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, muss dieser Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen gewährt werden (§ 11 ArbZG). Bei dem Ersatzruhetag handelt es sich lediglich um einen freien Werktag (Werktag = Montag bis Samstag). Das Arbeitszeitges ...
Stand: 03.02.2021
Dialog: 43461
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) trifft keine Aussage dazu, in welcher Zeit im Voraus den Beschäftigten Beginn und Ende der Arbeitszeit bekannt sein muss. Dieses ist ein Sachverhalt, der vorrangig arbeitsrechtlich beantwortet werden muss. Auch sind betriebsverfassungsrechtliche Mitwirkungsrechte betroffen, sodass der Betriebs-/Personalrat initiativ werden sollte. Wir empfehlen die Fragestellung an ei ...
Stand: 22.01.2021
Dialog: 5324
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt grundsätzlich für die Beschäftigung von Arbeitnehmern in allen Bereichen. Nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG finden die Bestimmungen des Gesetzes jedoch auf Arbeitnehmer, die in häuslicher Gemeinschaft mit den ihnen anvertrauten Personen zusammenleben und sie eigenverantwortlich erziehen, pflegen oder betreuen, keine Anwendung.Die Nichtanwendung des ArbZG auf diese Arb ...
Stand: 19.01.2021
Dialog: 2276
Das für die Gestaltung der Arbeitszeiten und Ruhepausen maßgebliche Arbeitszeitgesetz - ArbZG verpflichtet den Arbeitgeber unter § 4 ArbZG, die Arbeit durch im Voraus feststehende Ruhepausen- von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und- 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stundeninsgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 könn ...
Stand: 10.01.2021
Dialog: 8147