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Der Oberbegriff für Datenbrillen lautet "Head-Mounted Displays" (HMD). Hierunter versteht man auf dem Kopf getragene visuelle Ausgabegeräte, die Bilder auf einen augennahen Bildschirm oder direkt auf die Netzhaut projizieren. Datenbrillen gehören zu den einfachen Formen von Head-Mounted Displays. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz (BAuA) befasst sich aktuell in Form eines Forschungsprojektes (F22 ...
Stand: 12.11.2015
Dialog: 25264
Eine personenbezogene Gefährdungsbeurteilung ist vorzunehmen für Tätigkeiten, die von besonders schutzbedürftigen Personen ausgeführt werden, zum Beispiel von behinderten Arbeitnehmern, werdenden und stillenden Müttern, Auszubildenden, Berufseinsteigern oder Leiharbeitnehmern. Für Jugendliche und Schwangere muss eine personenbezogene Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden (§ 28a JArbSchG bzw. ...
Stand: 05.11.2015
Dialog: 25211
Krane dürfen nicht nur über Funkfernsteuerung betrieben weren. Krane müssen grundsätzlich einen abschließbaren Kranhauptschalter haben, über den die gesamte Maschine spannungsfrei geschaltet und gegen unbefugtes Wiedereinschalten gesichert werden kann. Gemäß EN 13557 (Krane - Stellteile und Steuerstände) sind kabellose Steuerungen zulässig. Die zusätzlichen Anforderungen für kabellose Steuerunge ...
Stand: 28.10.2015
Dialog: 25130
Inwieweit die Rettungsassistenten befähigt sind, die Beförderung von zwangsweise untergebrachten psychisch kranken Menschen durchzuführen, muss vom Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung beantwortet werden. Folgende spezifische Hilfsmittel können wir Ihnen dazu an die Hand geben: Die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) hält diverse I ...
Stand: 21.08.2015
Dialog: 5511
Die tätigkeitsbezogene Analyse der psychischen Belastungen an einem Filialstandort wird ein gutes Grundgerüst für die Beurteilung der Gefährdungen an anderen Filialstandorten, in denen gleichartige Tätigkeiten ausgeführt werden, ergeben. Aus hiesiger Sicht sind aber gerade bei psychischen Gefährdungen die individuellen Standortfaktoren mit zu berücksichtigen. Aufbauend auf dem o.g. "Grundgerüst" s ...
Stand: 15.06.2015
Dialog: 24064
Seit Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- nimmt die Zahl der Hilfsmittel, aber leider auch die Zahl der Begriffskreationen ständig zu. Zur Beantwortung Ihrer Frage sollte man sich dem ursprünglichen Gesetzestext in § 5 Arbeitsschutzgesetz zuwenden. Demnach hat der Arbeitgeber "durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche ...
Stand: 11.06.2015
Dialog: 24035
Psychische Belastungen und Gefährdungen werden bzgl. der Gefährdungsbeurteilung prinzipiell genauso behandelt wie andere Gefährdungen. Insofern gibt es im Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und den darauf gestützten Verordnungen keine Vorgaben, in welcher Reihenfolge die Gefährdungen beurteilt und bearbeitet werden müssen. "Regelkonform" wäre also auch eine zeitlich unabhängige Bearbeitung, auch durch ...
Stand: 06.05.2015
Dialog: 23785
Nach § 1 (1) Nr. 15 SGB VII sind u. a. folgende Personen bei den Unfallversicherungsträgern versichert: Personen, die a) auf Kosten einer Krankenkasse oder eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung oder der landwirtschaftlichen Alterskasse stationäre oder teilstationäre Behandlung oder stationäre, teilstationäre oder ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalte ...
Stand: 10.03.2015
Dialog: 23301
Nach dem Arbeitschutzgesetz - ArbSchG trägt der Arbeitgeber grundsätzlich für die bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer, die bereitgestellten Maschinen gemäß Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und die genutzten Räumlichkeiten gemäß Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung. Die Verantwortung verbleibt stets beim Arbeitgeber oder bei dem von ihm mit der Über ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 13454
Die Verpflichtung für einen Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den hierzu erlassenen Rechtsverordnungen wie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Biostoffverordnung (BioStoffV), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz gliedert sich in die Unterpunkte - Gefähr ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 6662
Das Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- trifft zu der Thematik unter § 5 Abs. 2 ArbSchG eine eindeutige Aussage: Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeit vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. Auch die Bildschirmarbeitsverordnung -BildscharbV- bezieht sich unter § 3 "Beurteilung der Arbeitsbedingun ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 12608
Die Verpflichtung für einen Arbeitgeber, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen wie Betriebssicherheitsverordnung, Bildschirmarbeitsverordnung, Gefahrstoffverordnung usw. Gemäß § 6 Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlage ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 4629
Eine Rechtsverordnung, mit der konkrete Anforderungen an die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung gestellt werden, ist in Deutschland nicht erlassen. Wie in den "Gemeinsame Grundsätze zur Erstellung von Handlungshilfen" beschrieben, hat der Gesetzgeber bewusst den Betrieben einen breiten Spielraum für die Gefährdungsbeurteilung gelassen. Die Handlungshilfe wurde daher im Bundesarbeitsblatt-BAr ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 1179
Es ist durchaus möglich für die Tätigkeit als Haustechniker eine einzige Gefährdungsbeurteilung zu machen. Grundgedanke des § 5 Arbeitsschutzgesetz ist es ja, alle Gefährdungen, die auf den Arbeitnehmer einwirken, zu erfassen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen abzuleiten. Grundstruktur einer Gefährdungsbeurteilung wäre dann "Tätigkeit als Haustechniker", Gefährdungen ergäben sich aus z. B. "El ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 18166
In der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung muss u.a. das "Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung" festgehalten werden (§ 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz). Sofern man hierzu Rechtsquellen heranzieht, ist es sinnvoll, diese kurz anzugeben. Dies erleichtert die Arbeit bei zukünftigen Überarbeitungen der Gefährdungsbeurteilung und lässt für jedermann die Beurteilungsgrundlage erkennen. Zumindest dort, ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 12013
Das Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- selbst sieht keine besondere Sprachregelung vor. Sofern z. B. Englisch im Betrieb "Umgangssprache" ist, kann die Dokumentation auch in dieser Sprache abgefasst werden. Entscheidend ist, dass alle eingebundenen Akteure ihren Pflichten nachkommen können, d. h. die Dokumentation auch lesen und verstehen können. Hierzu gehören Personen, auf die Pflichten delegiert wur ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 6644
Die Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ist § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG . Die Aspekte der Gefährdungen, die sich durch die nachgeordneten Verordnungen (wie z.B. Arbeitsstättenverordnung, Bildschirmarbeitsverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung etc.) ergehen, sollen innerhalb der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz bearbeitet werden. Die Gefährdungsbe ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 13760
Eine besondere Qualifikation für externe Dienstleister ist im Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG nicht definiert. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für eine qualitativ einwandfreie Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Die Vergabe nach außen ist ein rein privatrechtliches Verhältnis und kann prinzipiell an jeden erfolgen. Die Aufsichtsbehörden werden allerdings die Gefährdungsbeurteilung und Dokumentati ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 2691
Die Wirkung der Partizipationsmöglichkeiten von Beschäftigten nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist bisher nicht systematisch untersucht und evaluiert worden. Daher kann hier nicht auf empirisch abgesicherte Ergebnisse verwiesen werden. Solche Ergebnisse sind derzeit nicht verfügbar. Allerdings gibt es inzwischen zahlreiche betriebliche Vorhaben, wo die Umsetzung des beteiligungsorientierten ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 171
In den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften werden nur wenige konkrete formale Anforderungen an die Gestaltung der Unterweisungsunterlagen und der Gefährdungsbeurteilung gestellt. Auch in den zu den Unterweisungen und zur Gefährdungsbeurteilung veröffentlichten technischen Regeln wie TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" (www.baua.de/trgs) wird der Schwerpunkt auf die inh ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 15751