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Nein, dies ist nicht zulässig.Nach der Tabelle 1.3 des Anhang 1 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) betragen die Abmessungen des Gefahrstoffpiktogramm bei einem Fassungsvermögen der Verpackung von größer als 500 l mindestens 148 × 210 mm. Für den von Ihnen genannten IBC können keine Ausnahmen in Anspruch genommen werden.Ein abweichen von den Vorgaben der CLP-Verordnung ist nicht mög ...
Stand: 27.03.2019
Dialog: 42653
Die TRGS 554 "Abgase von Dieselmotoren" gilt für Arbeitsbereiche, in denen Dieselmotoremissionen (DME) in der Luft am Arbeitsplatz auftreten können. Es wird in der TRGS bezüglich des Anwendungsbereiches nicht unterschieden zwischen umschlossenen Arbeitsbereichen und Arbeitsbereichen im Freien. In der TRGS 906 "Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV" ...
Stand: 26.03.2019
Dialog: 5728
Dieselmotoremissionen (DME) sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind daher die Maßnahmen des § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" (einschließlich der Maßnahmen nach den §§ 8 und 9) der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) zu treffen (Ausnahmen siehe § 6 "Info ...
Stand: 26.03.2019
Dialog: 3725
Dieselmotoremissionen (DME) sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind grundsätzlich Maßnahmen entsprechend der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) zu treffen (§ 10 Gefahrstoffverordnung). Dem Minimierungsgebot (§ 7 Abs. 4 GefStoffV) entsprechend, sind die Gefährdungen der Beschäftigten durch DME so gering wie möglich zu halten.Nach § 9 Abs. 2 der Gefahrst ...
Stand: 26.03.2019
Dialog: 14236
In der TRGS 554 "Dieselmotoremissionen" werden unter der Anhang 1 Nummer 6 Erläuterungen zu den Anforderungen an Abstellbereiche von dieselbetriebenen Maschinen und Fahrzeugen gegeben:"...(2) In ganz oder teilweise geschlossenen Abstellbereichen sind insbesondere die beim Starten und Ausfahren entstehenden Abgase von Dieselmotoren so abzuführen, dass keine Personen durch sie gefährdet werden. Dazu ...
Stand: 26.03.2019
Dialog: 11674
In der TRBS 3145/TRGS 745 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren" finden sich unter dem Punkt 4.7 folgende Aussagen zur Innerbetriebliche Beförderung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern:"(1) Ortsbewegliche Druckgasbehälter dürfen 1. nur mit geschlossenem Absperrventil und dem erforderlichen Ventilschutz (z. B. Schutzkappe oder Ventilschu ...
Stand: 25.03.2019
Dialog: 42649
Zum Verkleben von Parkett- und Holzpflasterböden sowie PVC-Bodenbelägen wurden bis in die 50er Jahre, teilweise auch noch länger, teerhaltige Klebstoffe auf der Basis von Steinkohlenteerpech, später auch auf Basis von Bitumen aus schonender Aufbereitung von Erdöl eingesetzt. Vor allem der bei hohen Temperaturen aus Steinkohlen gewonnene Teer enthält hohe Konzentrationen an polycyclischen aromatisc ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 26236
Die Technische Regel für Gefahrstoffe „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ (TRGS 510) gilt für das Lagern von Gefahrstoffen im Sinne des § 2 Absatz 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Sie gilt nicht für das Bereithalten ortbeweglicher Druckgasbehälter (Punkt 1 Absatz 4 der TRGS 510).Das Bereithalten ortsbeweglicher Druckgasbehälter ist in der Technischen Regel „Ortsbewegliche ...
Stand: 21.03.2019
Dialog: 42642
Gemäß Artikel 31 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang II Teil A Nummer 3.1 der REACH-Verordnung (VO (EG) Nr. 1907/2006) sind in dem Sicherheitsdatenblatt eines Stoffes die chemische Identität des Hauptbestandteils des Stoffes anzugeben.Sollten von einem Stoff mehrere Formen bekannt sein, bspw. bei Isomeren oder bei unterschiedlichen Salz-Formen, so ist der Stoff anzugeben, auf den sich das Sicherheit ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 42619
Grundsätzlich sind gemäß TRGS 510 die Schutzmaßnahmen nach Nummer 4.2 bei der Lagerung von Gefahrstoffen immer anzuwenden (Nummer 4.1 Absatz 2 der TRGS 510). Dazu gehört auch der von Ihnen genannte Absatz 10.Der Absatz 10 bezieht sich auf flüssige Gefahrstoffe. Das bedeutet, wenn sich in der Aerosolpackung ein flüssiger Gefahrstoff befindet, ist auch eine Auffangeinrichtung vorzusehen. Dabei muss ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 42634
Wir schließen uns Ihrer Meinung an, dass keine Betriebsanweisungen erstellt werden müssen.In der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist in § 6 Absatz 13 folgendes nachzulesen:"Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten auf Grund1.der gefährlichen Eigenschaften des Gefahrstoffs,2.einer geringen verwendeten Stoffmenge,3.einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und4.der ...
Stand: 13.03.2019
Dialog: 42624
Eine Augennotfallstation zum Spülen der Augen mit einer speziellen Augenspülung fällt ebenso wie eine Augennotdusche unter den Oberbegriff Augenspüleinrichtung und ist somit als solche zu kennzeichnen. Das Rettungszeichen E011 "Augenspüleinrichtung" finden Sie im Anhang 1 der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung". Der Standort der Augennotfallstation ist im Rahmen der Gefährdu ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 42616
Kohlenmonoxid / Index-Nr. 006-001-00-2 / EG-Nr. 211-128-3 / CAS-Nr. 630-08-0 ist gemäß Anhang VI Tabelle 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) als extrem entzündbares Gas (Flam.Gas.1;H220), in Gasflachen als Gas unter Druck (Press.Gas.;H280), als giftig bei Einatmen (Acute Tox.3;H331), fruchtschädigend (Repr.1A;H360D) und organschädigend (STOT RE 1;H372) eingestuft. Letale Wirkungen ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 42605
Auf der Internetseite des REACH-CLP-Biozid Helpdesk ist zu der Frage "Ist es unter REACH ausreichend, die Sicherheitsdatenblätter über eine Internetplattform zur Verfügung zu stellen?" folgendes nachzulesen:"Helpdesk-Nummer: 0215Gemäß Artikel 31der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sind Sicherheitsdatenblätter dem Abnehmer des Stoffes zur Verfügung zu stellen. Konkret muss das Sicherheitsdatenbl ...
Stand: 18.02.2019
Dialog: 42597
In dem Anwendungsbereich der TRGS 520 "Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle" ist folgendes nachzulesen:"(1) Die TRGS 520 gilt für die Errichtung und den Betrieb von stationären und mobilen Sammelstellen und von Zwischenlagern für gefährliche Abfälle, die aus privaten Haushalten, gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen ode ...
Stand: 18.02.2019
Dialog: 17167
Wer als Hersteller, Einführer oder erneuter Inverkehrbringer gefährliche Stoffe oder gefährliche Zubereitungen in Verkehr bringt, hat den Abnehmern spätestens bei der ersten Lieferung kostenlos ein Sicherheitsdatenblatt in deutscher Sprache zu übermitteln. Damit das Sicherheitsdatenblatt eindeutig dem jeweiligen Produkt zugeordnet werden kann, müssen die Angaben der Kennzeichnung mit den Angaben i ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 6199
In den Begriffsbestimmungen der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - § 2 Abs. 1 Nr. 3 wird beschrieben, dass Gefahrstoffe im Sinne der Verordnung auch Stoffe sind, aus denen bei der Herstellung und Verwendung Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden.Die Rechtsgrundlage für das Gefahrstoffverzeichnis ist § 6 Abs. 12 der Gefahrstoffverordnung.Informationen zum Gefahrstoffverzeichnis gibt es auc ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 17835
Neben der Gefahrstoffverordnung, die umfangreiche Schutzmaßnahmen der Beschäftigten vor den gefährlichen Eigenschaften der Gefahrstoffe vorsieht, ist die Betriebssicherheitsverordnung relevant. Für die bauliche Ausführung ist neben der Landesbauordnung auch die Arbeitsstättenverordnung heranzuziehen.Die oben genannten Verordnungen werden durch technische Regeln konkretisiert. Auf Grund des Minimie ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 4522
In § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 10 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) wird folgendes ausgeführt:"...Die Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Sie ist umgehend zu aktualisieren, wenn maßgebliche Veränderungen oder neue Informationen dies erfordern oder wenn sich eine Aktualisierung auf Grund der Ergebnisse arbeitsme ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 3891
In der TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" ist unter Punkt1 "Anwendungsbereich" folgendes erläutert:"(1) Diese TRGS konkretisiert die §§ 8 bis 11 der Gefahrstoffverordnung hinsichtlich der technischen, organisatorischen oder personenbezogenen Schutzmaßnahmen, insbesondere bei inhalativer Gefährdung. (2) Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung erfolgt die konkrete Auswahl der Schutzmaßnahmen nach Nummer 4 bis ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 16522