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Ja, es ist eine Angebotsvorsorge anzubieten.DGUV Information 240-260 "Handlungsanleitung für arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem DGUV Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“" steht unter dem Punkt 3.1 folgendes:"Gruppe 1: Gerätegewicht bis 3 kg und Atemwiderstand bis 5 mbarDie Atemwiderstände des Atemschutzgerätes beim Einatmen oder Ausatmen sind gering (bis 5 mbar bei einem Atemminutenvolumen v ...
Stand: 24.07.2018
Dialog: 42362
Wie Sie zutreffend ausgeführt haben, sind in den Auswahlkriterien für spezielle arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 41 "Arbeiten mit Absturzgefahr" (BGI 504-41) keine quantitativen Höhenangaben genannt.Relevante Kriterien sind im Grunde genommen zwei Punkte:1. Es werden Tätigkeiten in den unter BGI 504-41 Punkt 4 genannten Arbeitsbereichen ausgeübtun ...
Stand: 19.07.2018
Dialog: 13247
Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in der Arbeitsmedizinischen Regel AMR 6-3, Ziffer2:"Die Vorsorgebescheinigung ist auszustellen, wenn das ärztliche Beratungsgespräch mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie das Angebot und gegebenenfalls die Durchführung der für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlichen körperlichen oder klinischen Untersuchungen stattgefunden haben, da ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 20633
Bei der Untersuchung der Augen und des Sehvermögens bei Tätigkeiten mit Bildschirmgeräten handelt es sich um eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung, die der Arbeitgeber den betreffenden Beschäftigten anzubieten hat (Angebotsuntersuchung). Die Konkretisierungen dazu ergeben sich aus Teil 4 Absatz 2 des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. In der AMR Nr. 2.1 "F ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 13932
Im Anhang 1 Teil 2 (1) der ArbMedVV werden Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischer Arbeiten mit humanpathogenen Organismen benannt, welche eine Pflichtvorsorge erforderlich machen. Unter Punkt 3 werden nachfolgend aufgezählte nicht gezielte Tätigkeiten aufgeführt, die Pflichtvorsorge erforderlich machen. Hier findet sich unter dem weiteren Unterpunkt f: Tätigkeite ...
Stand: 20.03.2018
Dialog: 22582
In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV sind Regelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und Impfungen getroffen. Gemäß Anhang Teil 3 "Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen" der ArbMedVV sind vorgesehen - arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit Lärmexposition, wenn die oberen Auslösewerte von Lex,8h = 85 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 137 dB(C) erre ...
Stand: 23.11.2017
Dialog: 10171
Für arbeitsmedizinische Vorsorge gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. In der ArbMedVV sind Regelungen des staatlichen Rechts und der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und zusammengeführt. Die ArbMedVV sieht für bestimmte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge vor. Demnach sind Pflichtvorsorge zu veranlassen, ...
Stand: 12.06.2017
Dialog: 13698
Nach § 5 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind (Gefährdungsbeurteilung). Hierauf nimmt § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ausdrü ...
Stand: 11.06.2017
Dialog: 4305
Die BGI/GUV-I 504-26 Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUV Grundsatz G 26 "Atemschutzgeräte" sieht für Nachuntersuchungen eine Frist von längstens 36 Monaten vor. Die Frist kann verkürzt, aber nicht verlängert werden. Anlässe für eine vorzeitige Nachuntersuchung sind: - mehrwöchige Erkrankungen/körperliche Beeinträchtigungen, die Anlass zu Bedenken gegen eine Weiter ...
Stand: 09.06.2017
Dialog: 6637
Ihr Gedanke ist u. E. richtig, dass das Schutzziel der von Ihnen genannten Vorschrift u. a. die Vermeidung einer direkten Exposition mit hochproteinhaltigem Latex ist. Insofern ist u. E. ein Baumwolltrikot zum Schutz vor Latex i. d. R. ausreichend. In den Arbeitsschutzvorschriften wird jedoch dieses Schutzziel nicht mit diesen Worten formuliert. Bei genauer Betrachtung der Vorschriften kommt man a ...
Stand: 07.06.2017
Dialog: 12189
Für arbeitsmedizinische Vorsorge gelten mit Inkrafttreten der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - im Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG - die Regelungen dieser Verordnung. In der ArbMedVV sind Regelungen des staatlichen Rechts und der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und zusammengeführt. Der Arbeitgeber muss mittels de ...
Stand: 12.05.2017
Dialog: 18156
Bei den im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) geforderten Untersuchungen handelt es sich nicht um Untersuchungen nach der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und sie ersetzen diese auch nicht. Die Inhalte der Untersuchungen nach dem JArbSchG unterscheiden sich von den Maßnahmen nach der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV. Die Inhalte der Erst- und Nachunter ...
Stand: 27.04.2017
Dialog: 29158
Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 2 und 3 erfordern, sind im Teil 4 im Anhang zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV aufgeführt und verpflichten somit den Arbeitgeber, eine arbeitsmedizinsche Vorsorge zu veranlassen (Pflichtvorsorge). Ergänzende Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl des zu untersuchenden Personenkreises sind der BG ...
Stand: 28.03.2017
Dialog: 16052
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) gilt für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes. Aus diesem Grund ist zu klären, ob die auf Honorarbasis beschäftigten Personen in einem weisungsgebundenem Arbeitsverhältnis stehen und die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- somit auf die Honorarkräfte anzuwenden sind, oder ob es sich um ...
Stand: 06.02.2017
Dialog: 28475
Im Arbeitsschutzgesetz ist festgelegt, dass Kosten für (Arbeitsschutz-)Maßnahmen nach diesem Gesetz der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen darf (§ 3 Abs. 3 ArbSchG). Entscheidend für die Klärung der Kostenfrage ist also, ob es sich bei der angesprochenen Untersuchung bei der Taxischeinverlängerung tatsächlich um eine arbeitsschutzrechtliche/arbeitsmedizinische Untersuchung handelt, der ...
Stand: 11.11.2016
Dialog: 13572
Die ArbMedVV Anhang Teil 1, 1b) sieht für eine wiederholte Exposition mit dem krebserzeugenden Gefahrstoff Asbest eine Pflichtvorsorge vor, unabhängig des Akzeptanzwertes. In der TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" findest sich bezüglich der Arbeitsmedizinischen Vorsorge unter 13.3 folgendes: "(3) Arbeitsmedizinische Vorsorge ist für die betroffenen Beschäftigten ...
Stand: 11.05.2016
Dialog: 26583
Der Strahlenschutzbeauftragte einer Einrichtung ist dafür verantwortlich für die Beschäftigten festzulegen, ob sie in Kategorie A der Röntgenverordnung (RöV) eingestuft werden. Nach § 31 RöV gehören Personen dann zur Kategorie A strahlenexponierter Personen, wenn sie einer Strahlenexposition ausgesetzt sind, die im Kalenderjahr zu einer effektiven Dosis von mehr als 6 mSv führt (bzw. zu einer höhe ...
Stand: 24.02.2016
Dialog: 26025
Eine der wichtigsten Informationsquellen für die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist das Sicherheitsdatenblatt. Dieses muss auch Aussagen zu gefährlichen Bestandteilen von Zubereitungen und Gemischen enthalten. Das Sicherheitsdatenblatt ist auf offensichtlich unvollständige, widersprüchliche oder fehlende Angaben zu überprüfen. Erforderlichenfalls muss beim Inverkehrbringe ...
Stand: 18.02.2016
Dialog: 25953
Eine arbeitsmdedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist entsprechend dem Anhang zur Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung - ArbMedVV - Teil 1 Abs. 1 Nr.1 für die dort gelisteten Stoffe verpflichtend, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert nach der Gefahrstoffverordnung nicht eingehalten wird oder, soweit die genannten Gefahrstoffe hautresorptiv sind, eine Gesundheitsgefährdung durch dir ...
Stand: 28.12.2015
Dialog: 18839
Arbeitsmedizinische Vorsorge ist rechtlich in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV geregelt. Durch die ArbMedVV ist die berufsgenossenschaftliche Vorschrift "Arbeitsmedizinische Vorsorge" überflüssig geworden. In der ArbMedVV sind für verschiedene gefährliche Arbeiten Vorsorgeuntersuchungen festgelegt. Die von Ihnen beschriebenen Fahrten fallen nicht unter diese gefährlichen ...
Stand: 25.12.2015
Dialog: 17627