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Muss der Unternehmer seine Mitarbeiter über wichtige Gesetzesänderungen im Fahrpersonalrecht informieren?

Aus den EG-Bestimmungen ergibt sich keine direkte Informationspflicht des Unternehmers gegenüber seinem Fahrpersonal. Der Unternehmer hat aber die Pflicht, das Fahrpersonal ordnungsgemäß anzuweisen und zu überprüfen, ob die Sozialvorschriften eingehalten werden. Hieraus ergibt sich eine indirekte Verpflichtung des Arbeitgebers Fahrer zu informieren. Da das Verkehrsunternehmen auch für Verstöße des ...

Stand: 04.09.2015

Dialog: 5895

Welche Daten dürfen bei der Prüfung von Lenk- und Ruhezeiten von Fahrpersonal, das nur Fahrzeuge mit digitalen Tachographen fährt, herangezogen werden?

Aus dem § 4 Absatz 3 Fahrpersonalgesetz - FPersG - und dem § 2 Absatz 5 Fahrpersonalverordnung - FPersV - ergeben sich u. a. die Befugnisse der Behörden und die Speicherungs- und Aufbewahrungspflichten in Bezug auf die digitalen Daten aus dem Massenspeicher des Kontrollgerätes und den Fahrerkarten für den Unternehmer. Demnach hat der Unternehmer alle sowohl von den digitalen Kontrollgeräten als au ...

Stand: 01.04.2015

Dialog: 23504

Müssen wir Kontrollgeräte in Fahrzeugen der Restmüllsammlung und in Kehrmaschinen mit Wechselaufbau für den Winterdienst wie vorgeschrieben nutzen?

Ausgenommen sind Fahrzeuge, die in Verbindung mit der Straßenunterhaltung eingesetzt werden. Zur laufenden Straßenunterhaltung gehört z. B. die Pflege der Randstreifen durch den Einsatz von Kehrmaschinen. Im Winterdienst verwendete selbstfahrende Arbeitsmaschinen fallen nicht in den Geltungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006, da nur Fahrzeuge erfasst sind, die zur Personen- oder Güterbeförderung ein ...

Stand: 07.03.2015

Dialog: 23276

Wie muss die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit unterwegs verbracht werden, und wie wird eine reduzierte wöchentiche Ruhezeit mit zeitgleichem Ausgleich einer vor 14 Tagen vorausgegangenen reduzierten Ruhezeit gewertet (24 Stunden + 21 Stunden Ausgleich)?

Nach Artikel 8 Nr.8 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 dürfen tägliche und reduzierte Wöchentliche Ruhezeiten im Fahrzeug verbracht werden. Regelmäßige wöchtliche Ruhezeiten von 45 Stunden müssen außerhalb des Fahrzeuges verbracht werden. Sie müssen nicht am Standort des Fahrzeuges oder am Wohnsitz des Fahrers eingelegt werden. Sollte die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht an den vorgenannten O ...

Stand: 16.08.2014

Dialog: 21814

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