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Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), welches arbeitsschutzrechtliche Regelungen zur Arbeitszeit und Ruhepausen trifft, sieht für Schwerbehinderte keine gesonderten Regelungen vor.Gemäß § 164 Abs. 4 Nr.4 SGB IX haben aber schwerbehinderte Menschen gegenüber ihren Arbeitgeber u.a. Anspruch auf"…. behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Masch ...
Stand: 05.08.2024
Dialog: 4650
Für das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt das Territorialprinzip, das heißt, dass es grundsätzlich nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gilt. Bei einer Beschäftigung in Belgien finden die deutschen Vorschriften also dort keine Anwendung, auch wenn Sie in Deutschland wohnen. Dies schließt auch die im Mutterschutzgesetz verankerten finanziellen Ansprüche ein.Hinweise:Die Richtlinie 92/85 ...
Stand: 02.08.2024
Dialog: 22518
Eine Beschäftigung einer schwangeren Frau mit Tätigkeiten, bei denen sie im Notfall Hilfe leisten muss, ist nicht zulässig.Nach § 11 Abs. 5 Nr. 6 Mutterschutzgesetz (MuSchG) dürfen schwangere Frauen nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie erhöhten Unfallgefahren ausgesetzt sind. Bei Notfallpatienten können unter Umständen z. B. unkontrollierte heftige Bewegungen der Extremitäten mögli ...
Stand: 30.07.2024
Dialog: 43989
Mit Reform des Sozialgesetzbuches (SGB) IX - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zum 1. Jan. 2018 wurde der Begriff des "Schwerbehindertenbeauftragten" durch den des "Inklusionsbeauftragten" ersetzt.Das SGB IX führt hierzu in § 181 aus:"Der Arbeitgeber bestellt einen Inklusionsbeauftragten, der ihn in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich vertritt; falls ...
Stand: 29.07.2024
Dialog: 5070
Nein, die Nachtschichtzulagen bleiben Ihnen erhalten.Begründung:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeur ...
Stand: 25.07.2024
Dialog: 42994
Sofern die Auszubildenden noch Jugendliche (unter 18 Jahre) sind, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG.Unter § 22 JArbSchG sind Tätigkeiten aufgeführt, mit denen Jugendliche nicht beschäftigt werden dürfen, u. a.mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkenn ...
Stand: 08.07.2024
Dialog: 22573
Die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen ist im Jugendarbeitsschutzgesetz/JArbSchG geregelt.Schülerinnen und Schüler, die mindestens 15 Jahre alt sind, dürfen in den Schulferien höchstens 4 Wochen (20 Tage) im Jahr arbeiten. Die 4 Wochen können über verschiedene Ferien verteilt werden. Die tägliche Arbeitszeit darf höchstens 8 Std. betragen. Die wöchentliche Arbeitszeit darf höchstens 40 ...
Stand: 04.07.2024
Dialog: 709
Nein, für eine nur geringfügige oder eine nicht länger als zwei Monate dauernde Beschäftigung mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für den Jugendlichen zu befürchten sind, ist eine Erstuntersuchung nicht erforderlich (siehe § 32 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)).Weiterführende Informationen zum Thema "Ferienarbeit" bietet die Arbeitsschutzverwaltung NRW unte ...
Stand: 03.07.2024
Dialog: 710
Ja!Wie Sie dem § 10 Abs. 1 Nr. 2 des Mutterschutzgesetzes entnehmen können, gibt es eine Reihenfolge der Schutzmaßnahmen. Danach ist bei einer festgestellten Gefährdung für die werdende Mutter zunächst zu prüfen, ob die Arbeitsbedingungen oder die Arbeitszeiten umgestaltet werden können. Ist dies nicht möglich bzw. zumutbar oder können hierdurch die Gefährdungen nicht beseitigt werden, trifft der ...
Stand: 01.07.2024
Dialog: 22523
Die umfassende Beantwortung der gestellten Frage ist nur im Einzelfall möglich, da es verschiedene Rand- und Rahmenbedingungen zu klären gilt. Insofern kann die Beratungsplattform KomNet hier nur grundsätzliche Auskünfte erteilen. Es ist daher ratsam, dass Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Aufsichtsbehörde wenden, die sich anhand Ihres Beschäftigungsortes ergibt.Das MuSchG schützt Frauen ...
Stand: 24.06.2024
Dialog: 43961
Schülerinnen und Schüler, die mindestens 15 Jahre alt sind, dürfen in den Schulferien höchstens vier Wochen (20 Tage) pro Kalenderjahr arbeiten. Die vier Wochen können zum Beispiel auf Oster- und Sommerferien aufgeteilt werden. Grundlage sind die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG).Wie lange darf gearbeitet werden?• 8 Stunden am Tag• 5 Tage in der Woche• 40 Stunden in der WocheWi ...
Stand: 24.06.2024
Dialog: 531
Sofern das Kind noch der Vollzeitschulpflicht unterliegt (wovon wir ausgehen) und somit § 7 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) keine Wirksamkeit entfaltet, gelten die in § 2 Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) abschließend aufgelisteten zulässigen Beschäftigungen für Kinder:"(1) Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen nur beschäftigt werden1. mit dem Austragen ...
Stand: 22.06.2024
Dialog: 43960
Stillende Frauen sollen ihrem Arbeitgeber nach § 15 Abs.1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) mitteilen, dass sie stillt. Eine Form der Mitteilung ist nicht vorgegeben. Auch die Regelungen des § 7 Abs. 2 (und § 23) MuSchG schreiben keinen Nachweis über das Stillen vor.Regelungen darüber, wie häufig Stillbescheinigungen gefordert werden dürfen, gibt es insofern nicht. Da die Arbeitnehmerin während des Stil ...
Stand: 13.06.2024
Dialog: 43956
Wenn das betriebliche Beschäftigungsverbot aufgrund der zu der Zeit noch nicht angepassten Gefährdungsbeurteilung noch nicht vorliegt, muss dieses nachgeholt werden.Die angepasste Gefährdungsbeurteilung muss im Betrieb vorliegen und ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Insoweit muss die Anpassung nicht gemeldet werden. ...
Stand: 12.06.2024
Dialog: 43957
Die Beschäftigungsverbote für schwangere Arbeitnehmerinnen ergeben sich aus § 13 und § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Hierbei wird zwischen betrieblichen (gilt für alle werdende und stillende Mütter, § 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG) und ärztlichen (per ärztlichem Attest, § 16 Abs. 1 MuSchG) Beschäftigungsverboten unterschieden:1. Betriebliche Beschäftigungsverbotegelten für alle werdenden und stillenden ...
Stand: 11.06.2024
Dialog: 6230
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt u.a. für die Beschäftigung von Personen in der Berufsausbildung, die noch nicht 18 Jahre alt sind (§ 1 Abs. 1 Ziffer 1 JarbSchG). Sobald ein Jugendlicher 18 Jahre (Vollendung des 18. Lebensjahres) alt wird, gilt für ihn das JArbSchG nicht mehr, auch wenn er sich noch in der Berufsausbildung befindet. Eine Ausnahme ist in § 9 Abs. 1 Nr. 1 JArbSchG für d ...
Stand: 10.06.2024
Dialog: 2290
Scharlach wird durch den Streptokokkus Pyogenes (Streptokokken der Gruppe A) verursacht und hauptsächlich mittels Tröpfcheninfektion übertragen. Die Tröpfchen haben einen Durchmesser von mehr als 5 µm. Sie können sich nur kurze Zeit in der Luft halten und sinken dann rasch zu Boden. Sie können bis zu einer Distanz von gut einem Meter bis maximal etwa drei Meter übertragen werden. Das Ansteckungsri ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 22825
Allgemein:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tät ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 17944
Die Pflicht zur Erstellung einer spezifischen Gefährdungsbeurteilung bei der Beschäftigung werdender und stillender Mütter ergibt sich aus § 10 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung für die werdende oder stillende Mutter zu beurteilen. Zweck der Beurteilung ist es, alle Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit s ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 29315
Es besteht kein generelles mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot für das Erteilen von Schwimmunterricht.Ob im Einzelfall, auch in Abhängigkeit vom Alter der Kinder, Intensität des Kontaktes, Immunstatus der werdenden Mutter, Art und Umfang der Hilfestellung beim Schwimmunterricht usw., ein Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber/Dienstherrn auszusprechen ist, muss auf der Grundlage der Gefährd ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 15966