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KomNet-Wissensdatenbank

Muss der Fahrer einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine auch die Diagrammscheiben der letzten 28 Tage mitführen?

KomNet Dialog 9803

Stand: 24.02.2010

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Kontrollgerätkarten, allgemein

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Frage:

Eine selbstfahrende Arbeitsmaschine (Autokran) über 7,5 t ist mit EG-Kontrollgerät ausgerüstet. Demnach muss während der Fahrt eine Scheibe eingelegt werden. Muss der Fahrer dann auch die Scheiben der letzten 28 Tage mitführen? Was würde für den Fahrer gelten, der hauptsächlich die SAM führt, daneben aber gelegentlich LKW im gewerblichen Gütertransport fährt?

Antwort:

Wird eine selbstfahrende Arbeitsmaschine (SAM) gelenkt, besteht keine Mitführpflicht für die Lenk- und Ruhezeitnachweise der letzten 28 Kalendertage nach fahrpersonalrechtlichen Vorschriften.
Die Einbau- und Benutzungspflicht eines Kontrollgerätes ergibt sich hier aus § 57a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, mit dem Ziel einer Geschwindigkeitskontrolle.
Sobald der Fahrer jedoch einen gewerblichen Gütertransport (> 2,8 Tonnen zul. Gesamtmasse) durchführt, muss er einen Nachweis über die letzten 28 Kalendertage führen.
Für die Tage an denen er in den letzten 28 Tagen eine SAM gelenkt hat, muss aus der erforderlichern Bescheinigung hervorgehen, dass ein Fahrzeug gelenkt wurde, für dessen Führen eine Nachweispflicht nicht bestand.

Stand: Dezember 2009