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KomNet-Wissensdatenbank
Farbliche Kennzeichnung von Fallschutzmitteln
KomNet Dialog 960
Stand: 25.09.2002
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (1.14.7)
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Dürfen farbliche Kennzeichnungen auf Gurte von Fallschutzmitteln aufgebracht werden?
Antwort:
Farbliche Kennzeichnungen auf Gurten von Fallschutzmitteln sind grundsätzlich zulässig, soweit die Sichtbarkeit und Lesbarkeit gesundheits-/sicherheitsrelevanter Markierungen oder Kennzeichnungen nicht beeinträchtigt wird. Hierbei ist zu beachten, dass das (farblich von den Gurten abweichende) Nähgarn jederzeit visuell überprüfbar sein muss. Die mit Nähgarn versehenen Bereiche der Gurte dürfen daher weder überklebt oder anderswie verdeckt werden noch so eingefärbt werden, dass Gurt und Nähgarn dieselbe Farbe aufweisen. (Stand: 15.03.02)