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Unterstehen Ex-Schutz-Dokumenten einer jährlichen Überprüfung, auch wenn sich an den Gegebenheiten nichts verändert hat?
KomNet Dialog 9373
Stand: 13.01.2010
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Explosionsschutzdokument
Dialog
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Unterstehen Ex-Schutz-Dokumenten einer jährlichen Überprüfung, auch wenn sich an den Gegebenheiten nichts verändert hat?
Antwort:
Feste Überprüfungsintervalle sind nicht vorgeschrieben. Vielmehr muss eine Anpassung erfolgen, wenn Veränderungen, Erweiterungen oder Umgestaltungen der Arbeitsmittel oder des Arbeitsablaufes vorgenommen werden (§ 6 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung). Das Explosionsschutzdokument ist anlassbezogen und wiederkehrend zu überprüfen, so dass es immer "auf dem letzten Stand" gehalten wird (§ 6 Abs. 1 BetrSichV). Es muss vor Aufnahme der Tätigkeit und/oder spätestens zur Inbetriebnahme einer Anlage vorliegen.
Stand: Oktober 2009