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Kann ein Arbeitgeber seine Beschäftigten per Betriebsvereinbarung dazu verpflichten, an einer Grippeimpfung teilzunehmen?

KomNet Dialog 9300

Stand: 22.12.2009

Kategorie: Gesundheitsschutz > Impfungen > Impfangebote, Impfempfehlungen

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Frage:

Kann ein Arbeitgeber seine Angestellten per Betriebsvereinbarung dazu verpflichten, an einer Grippeimpfung teilzunehmen? Gibt es Ausnahmen für Personen mit einer Impfunverträglichkeit?

Antwort:

Eine Betriebsvereinbarung (§ 77 Betriebsverfassungsgesetz, http://dejure.org/gesetze/BetrVG/77.html ) ist eine zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat getroffene Vereinbarung. Grundsätzlich können auch in einer Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat für die Beschäftigte verpflichtende Maßnahmen zur Verringerung des Infektionsrisikos getroffen werden, z.B. der Verzicht auf Begrüßungsrituale mit Körperkontakt. Beim Festlegen solcher Maßnahmen sollte in jedem Fall der Betriebsarzt beteiligt werden.
Eine Impfung ist aber immer ein Eingriff in die körperliche Integrität, welcher nicht per Betriebsvereinbarung zugestimmt werden kann und darf.  Die Entscheidung, ob Sie sich impfen lassen, ist grundsätzlich die persönliche Entscheidung des Einzelnen.
In bestimmten Fällen, z.B. bei Beschäftigten in Krankenhäusern, kann es sich um eine arbeitsrechtliche Nebenpflicht eines Arbeitnehmers handeln, ein Impfangebot anzunehmen. Das sind aber sehr spezielle Fälle, die stets im Einzelfall eingehend juristisch betrachtet werden müssen.  

Stand: Oktober 2009