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KomNet-Wissensdatenbank

Wie sind Zeiten von Lkw-Fahrern zu werten, die unfreiwillig das Wochenende unterwegs verbringen müssen?

KomNet Dialog 9179

Stand: 26.10.2009

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Arbeitszeit von Kraftfahrern

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Frage:

Mein Mann ist LKW Fahrer im nationalen Fernverkehr. Nun ist erstmalig der Fall eingetreten, das er am Wochenende im LKW festhängt, das heißt er steht das ganze Wochenende an der Firma, wo er Montag laden soll. Meine Frage: Wie ist das mit Freizeitausgleich? Oder wird dieses Wochenende so gerechnet als sei er zu Hause, da er ja nicht arbeitet.

Antwort:

Das Wochenende wird im Rahmen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr so gewertet als sei er zu Hause gewesen. Maßgeblich ist nur, dass die Wochenruhezeit nach Art. 8 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 eingehalten wird. Siehe dazu auch Fahrpersonalrecht - Bundesamt für Güterverkehr

Stand: September 2009