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Gibt es bezüglich der Lärmwerte spezielle Anforderungen an Ausbildungswerkstätten?
KomNet Dialog 9150
Stand: 22.10.2009
Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Lärm > Lärmmessungen, Grenzwerte
Dialog
Favorit DruckenFrage:
In einem Unternehmen ist eine Ausbildungswerkstatt für Tischler in einem Lärmbereich eingerichtet worden. Gibt es bezüglich der Lärmwerte spezielle Anforderungen an Ausbildungswerkstätten?
Antwort:
Zum Schutz der Beschäftigten vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Lärm oder Vibrationen bei der Arbeit ist die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV http://bundesrecht.juris.de/l_rmvibrationsarbschv/index.html relevant. Für Auszubildende gibt es keine darüber hinausgehende spezielleren Vorschriften.
Für die Beschäftigung von Jugendlichen gilt grundsätzlich, dass sie keinen schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen oder Strahlen ausgesetzt sein dürfen - siehe § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG, http://bundesrecht.juris.de/jarbschg/ . Für die Definition der schädlichen Einwirkungen gilt wiederum die LärmVibrationsArbSchV.
Auf die Informationen unter http://www.bg-metall.de/index.php?id=laerm weisen wir hin.
Stand: September 2009