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KomNet-Wissensdatenbank

Multifunktionale Holzbearbeitungsmaschinen mit rotierendem Werkzeug Maschinen gemäß Anhang IV der Maschinenrichtlinie

KomNet Dialog 887

Stand: 18.02.2008

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.)

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Frage:

Fallen multifunktionale Holzbearbeitungsmaschinen mit rotierendem Werkzeug (wie Kantenaufleimmachinen, Beschneidungsmaschinen, Vierseitenhobelmaschinen, Kehlmaschinen, Profiliermaschinen oder Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen) unter Anhang IV?

Antwort:

Zwar sind bei diesen Maschinen, bei denen Beschickung und Entnahme manuell sein können, mehrere der in Anhang IV genannten Funktionen gegeben, doch erfolgt der Wechsel von einem Arbeitsgang zum anderen nicht manuell. Es handelt sich folglich nicht um die in Anhang IV Punkt 5 genannten kombinierten Maschinen, deren Begriffsbestimmung Punkt 1.3.5. Anhang I zu entnehmen ist. Von den genannten multifunktionalen Holzbearbeitungsmaschinen mit rotierendem Werkzeug sind nur Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub während des gesamten Arbeitsvorgangs ausdrücklich in Anhang IV (Punkt 6) aufgeführt. Dies lässt den Schluss zu, dass der Rat auch die anderen multifunktionalen Holzbearbeitungsmaschinen ausdrücklich genannt hätte, wenn er diese hätte aufnehmen wollen. Die genannten Maschinen fallen folglich nicht unter Anhang IV.

Stand: Februar 2008