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Kann eine Krankenschwester als Betriebssanitäterin tätig werden?
KomNet Dialog 8852
Stand: 17.09.2009
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gesundheitsschutz > Erste Hilfe
Frage:
Kann eine augebildete Krankenschwester, die jetzt als Betriebskrankenschwester in einem Unternehmen arbeitet, als Betriebssanitäterin herangezogen werden und welche Ausbildungen / Fortbildungen muss sie absolvieren?
Antwort:
Grundsätzliche Regelungen zur Ersten Hilfe sind unter § 10 des Arbeitsschutzgesetzes bzw. unter § 25 der BGV A 1 – Grundsätze der Prävention- getroffen.
Danach hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit andere Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, daß in Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind.
Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen.
Konkretisierungen zu Zahl und Ausbildung der Betriebssanitäter werden unter Ziffer 4.9 der BGR A1 http://publikationen.dguv.de gegeben. Es wird unter Ziffer 4.9.4 ausgeführt, dass an die Stelle der Grundausbildung als Betriebssanitäter insbesondere folgende Qualifikationen treten können:
- Examinierte Krankenpflegekräfte mit dreijähriger Ausbildung,
- Rettungsassistenten,
- Rettungssanitäter
sowie
- Sanitätspersonal der Bundeswehr mit sanitätsdienstlicher Fachausbildung.
Die Grundausbildung sowie die vorstehend gleichgestellten Ausbildungen reichen für den Einsatz als Betriebssanitäter allein nicht aus. Hinzukommen muss die Teilnahme am Aufbaulehrgang für den betrieblichen Sanitätsdienst. Im Aufbaulehrgang wird der Betriebssanitäter mit betriebsbezogenen und berufsgenossenschaftlichen Aufgaben vertraut gemacht.
Bitte sprechen Sie Ihre Berufsgenossenschaft bezüglich der nötigen Qualifizierungsmaßnahmen an.
Auf die berufsgenossenschaftlichen Informationen BGI 509 –Erste Hilfe im Betrieb- und BGI 512 - Erste-Hilfe-Material- weisen wir hin.