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KomNet-Wissensdatenbank

Schienengeführte Maschinen gemäß Anhang IV der Maschinenrichtlinie

KomNet Dialog 882

Stand: 18.02.2008

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.)

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Frage:

Fallen unter die in Anhang IV genannten schienengeführten Maschinen für den Einsatz unter Tage lediglich Lokomotiven und Bremswagen?

Antwort:

Bei den in Anhang IV genannten Maschinen für den Einsatz unter Tage handelt es sich einzig und allein um Lokomotiven und Bremswagen, alle sonstigen schienengeführten Maschinen sind ausgenommen. ´Diese Frage ergibt sich aus den unterschiedlichen Sprachfassungen der Richtlinie. Während es in der deutschen, der englischen, der griechischen, der niederländischen, der portugiesischen und der schwedischen Fassung heißt: ´Maschinen für den Einsatz unter Tage: - schienengeführte Maschinen: Lokomotiven und Bremswagen´, lautet die dänische, die französische, die italienische und die spanische Fassung: ´Maschinen für den Einsatz unter Tage: - schienengeführte Maschinen; Lokomotiven und Bremswagen´. In der finnischen Fassung wurde das Semikolon durch ein Komma ersetzt. Da der Gesetzgeber eine vollständige Liste der schienengeführten Maschinen für den Einsatz unter Tage geben wollte, ist die erstgenannte Fassung als zutreffend anzusehen.

Stand: Februar 2008