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Maschinenrichtlinie: Berücksichtigung von Infektionsgefahren durch die Verwendung von Waschmaschinen in Krankenhäusern
KomNet Dialog 880
Stand: 18.02.2008
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.)
Frage:
Wäschereiwaschmaschinen, die nicht ausreichend durch Rücklaufventile geschützt sind, können bei Verwendung in Krankenhäusern für Patienten die Gefahr einer Infizierung durch Bakterien in der Wäsche mit sich bringen. Trägt die Maschinenrichtlinie diesem Risiko Rechnung?
Antwort:
Nein. Es ist Aufgabe des Benutzers, eine geeignete Maschine auszuwählen und diese richtig zu benutzen (Wahl des Waschprogramms nach der Herkunft der Wäsche, ausschließliche Maschinenbenutzung durch eine Station usw.). Es kann nicht verlangt werden, alle Waschmaschinen auf die Benutzung im Krankenhaus auszulegen, d.h. bakterielle Risiken völlig auszuschliessen. Ebensowenig in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen Verunreinigungen, die über die Wasserversorgung in die Wäsche gelangen können. Zur Vorbeugung spezieller Gefahren kann ein Benutzer den Hersteller jederzeit bitten, die notwendigen Änderungen vorzunehmen oder zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Der Hersteller muß dabei darauf achten, daß die Änderung keinerlei Auswirkungen auf den Sicherheitsstand der Maschine hat.
Stand: Februar 2008