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Inwieweit müssen wir uns für die verwendeten Verpackungen vom Verpackungshersteller Angaben über verwendete Druckfarben machen lassen und wer muss sicherstellen, dass aus Druckfarben keine Schadstoffe in unsere Produkte migrieren?

KomNet Dialog 8701

Stand: 14.09.2009

Kategorie: Sichere Chemikalien > Datenteilung > Nachgeschaltete Anwender

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Frage:

Die bei uns verwendeten Stoffe sind registriert. Ein Kunde möchte hierzu eine Bestätigung von mir. Insoweit noch kein Problem. Wir verwenden bedruckte Verpackungen zur Auslieferung. Inwieweit muss ich mir für die verwendeten Verpackungen vom Verpackungshersteller Angaben über verwendete Druckfarben machen lassen? Wer muss sicherstellen, dass aus Druckfarben keine Schadstoffe in unsere Produkte migrieren?

Antwort:

Im Hinblick auf die REACH-Verordnung müssen Sie sich keine Angaben über die verwendeten Druckfarben machen lassen. Sollten in den Verpackungen besonders Besorgnis erregende Stoffe, die in der Kandidatenliste veröffentlicht sind, > 0,1 Massen-Prozent enthalten sein, so ist ihr Lieferant nach Artikel 33 verpflichtet, sie zu informieren.
Bei der Frage, wer sicherstellen muss, dass keine Substanzen in ihre Produkte migrieren, trifft Sie die volle Verantwortung. Wenn Sie zum Beispiel Lebensmittel verpacken, dann müssen sie sicherstellen, dass die Verpackung für Lebensmittel geeignet ist und sich das ggf. vom Hersteller bescheinigen lassen.
Entscheidend ist die Frage, ob durch das eventuelle Migrieren von Stoffen, ihr Produktqualität bzw. rechtliche Anforderungen an ihre Produkte berührt werden, da Sie der Produkthaftung unterliegen. Sie sollten also mit dem Verpackungshersteller Kontakt im Hinblick auf die Eignung für ihre Produkte Kontakt aufnehmen.