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KomNet-Wissensdatenbank

Zertifizierungsverfahren gemäß Maschinenrichtlinie für Bolzenschussgeräte

KomNet Dialog 869

Stand: 21.02.2008

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.)

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Frage:

Es gibt Bolzenschießgeräte, bei denen ein Luft/Propangasgemisch durch einen Funken zur Explosion gebracht wird. Fallen diese Pistolen in den Anwendungsbereich der Richtlinie und wenn ja, welchem Zertifizierungsverfahren unterliegen sie?

Antwort:

Die Pistolen fallen unter die Maschinenrichtlinie und sind vom Hersteller ohne Baumusterprüfung zu zertifizieren (Modul A).

Stand: Februar 2008