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Zertifizierungsverfahren gemäß Maschinenrichtlinie für Bolzenschussgeräte
KomNet Dialog 869
Stand: 21.02.2008
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.)
Frage:
Es gibt Bolzenschießgeräte, bei denen ein Luft/Propangasgemisch durch einen Funken zur Explosion gebracht wird. Fallen diese Pistolen in den Anwendungsbereich der Richtlinie und wenn ja, welchem Zertifizierungsverfahren unterliegen sie?
Antwort:
Die Pistolen fallen unter die Maschinenrichtlinie und sind vom Hersteller ohne Baumusterprüfung zu zertifizieren (Modul A).
Stand: Februar 2008