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Geräuschemissionsmessungen bei Bürstmaschinen
KomNet Dialog 861
Stand: 18.02.2008
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.)
Frage:
Geräuschemissionsmessungen bei Bürstmaschinen. Die genannten Maschinen werden zum Waschen von Gemüse und Kartoffeln eingesetzt und in der Regel nach genauen Angaben des Benutzers gefertigt. Sie können einzeln oder in einem Herstellungsprozess integriert eingesetzt werden. Geräuschemissionsmessungen beim Hersteller sind nicht möglich, da dieser nicht über die zum Betrieb der Maschine notwendigen Mittel verfügt (große Mengen an Wasser, Gemüse, Dampf usw.). Ist die Maschine bei Integration in einen Herstellungsprozess als Bauteil gemäß Artikel 4 Absatz 2 anzusehen und die Geräuschemissionsmessung nur beim Benutzer durchzuführen? Wird die Maschine einzeln eingesetzt, ist die oben beschriebene Lösung nicht möglich. Kann der Hersteller in diesem Fall einige Aspekte der Richtlinie unberücksichtigt lassen? Wie ist in diesem Fall vorzugehen?
Antwort:
Die letzte Frage ist eindeutig mit nein zu beantworten. Ein Hersteller kann eine Maschine nicht zertifizieren, ohne alle grundlegenden Anforderungen und Bestimmungen der Richtlinie berücksichtigt zu haben. Natürlich gibt es große Maschinen, bei denen eine Messung im Werk des Herstellers nicht möglich ist (komplexe Kunststoffspritzgießanlagen, Papiermaschinen, Walzmaschinen usw.). Obwohl nicht ganz so offensichtlich, kann dies auch bei kleineren Maschinen, wie den eingangs genannten, der Fall sein. Die Richtlinie schreibt nicht vor, nach welchem Verfahren die Messungen durchzuführen sind. Für einige der vom Hersteller bei Inbetriebnahme vor Ort anwendbaren Verfahren bestehen Normen (wie ISO 3746), für andere nicht (Messung des Schalleistungspegels). Ist ein Hersteller der Auffassung, dass seine Lieferung nur einen Teil einer komplexen Anlage betrifft, wodurch die in Artikel 4 genannten Bedingungen gegeben sind, ist der Hersteller der komplexen Anlage für die Erfüllung der Bestimmungen der Richtlinie verantwortlich (CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung, Betriebsanleitung mit Angabe der Schalleistung, technische Unterlagen usw.).
Stand: Februar 2008