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Sind Verbrennungsmotoren und Turbinen als Maschinen anzusehen?
KomNet Dialog 857
Stand: 09.01.2008
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.)
Frage:
Sind Verbrennungsmotoren und Turbinen, die aus flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen mechanische Energie erzeugen, als Maschinen anzusehen?
Antwort:
Hier muß wie folgt unterschieden werden:
1) Motoren (wie Kompressoren, Stromerzeuger und Antriebsschrauben schwimmender Maschinen), die zu einem bestimmten Zweck, wie der Erzeugung von Druckluft oder Strom, dem Antrieb einer schwimmenden Maschine, dauerhaft mit einem anderen Bauteil verbunden werden sollen, sind als Maschinen gemäß Artikel 4 Absatz 2 anzusehen. Sie müssen keine CE-Kennzeichnung tragen, aber vom Hersteller mit einer Erklärung gemäß Anhang II Buchstabe B versehen werden, um am freien Verkehr teilnehmen zu können. Die vollständige Maschine muß die CE-Kennzeichnung tragen und mit dem vom Hersteller der Gesamtanlage geforderten Unterlagen versehen sein.
2) Motoren, die bei Inverkehrbringen einsatzbereit sind und vom Endbenutzer erworben werden, wie Außenbordmotoren. Sie fallen in den Anwendungsbereich der Richtlinie, müssen die CE-Kennzeichnung tragen und mit einer Konformitätserklärung versehen sein.
Stand: Januar 2008