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KomNet-Wissensdatenbank

Ergänzung der technischen Unterlagen bei Änderung einer Maschine gemäß Maschinenrichtlinie

KomNet Dialog 852

Stand: 14.11.2007

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.)

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Frage:

Ein Kompressorenhersteller wird vom Maschinenbenutzer beauftragt, bei einem neuen Kompressor den Elektromotor durch eine Turbine zu ersetzen. Sind in diesem Fall neue technische Unterlagen zu erstellen?

Antwort:

Da es sich in diesem Fall um eine neue Maschine handelt, muß der Hersteller die gesamte Maschine zumindest einer neuen Gefahrenanalyse unterziehen und das Ergebnis in die ursprünglichen technischen Unterlagen aufnehmen. Ergeben sich aus dieser Analyse neue, auf die geänderte Antriebsart zurückzuführende Gefahren, müssen die in diesem Zusammenhang getroffenen Schutzmaßnahmen in einem Zusatz zu den ursprünglichen technischen Unterlagen dargelegt werden. Darüber hinaus hat der Hersteller die mit der Maschine gelieferte Betriebsanleitung der neuen Konfiguration entsprechend zu vervollständigen bzw. zu überarbeiten. Auch die Konformitätserklärung muß für die neue Maschine ergänzt bzw. überarbeitet werden.

Stand: November 2007