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Muss auch Ware, die aus dem Nicht-EU-Land inportiert wird, aber nicht verzollt und anschließend in einem Nicht-EU-Land verkauft wird, in die Mengenberechnung einbezogen werden?

KomNet Dialog 8463

Stand: 14.09.2009

Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Anforderungen an die Registrierung

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Frage:

Im Rahmen der Vorregistrierung haben wir eine "Registration-Deadline" mitgeteilt bekommen. Diese ist von unserem Tonnageband abhängig. Nun meine Frage bezüglich der von unserer Seite her getätigten Mengenangaben: Musste auch die Ware in das Tonnage bandeingerechnet werden, die folgende Voraussetzungen erfüllt: Die Ware wird aus einem Nicht-EU-Land inportiert, nicht verzollt und anschließend in ein Nicht-EU-Land verkauft.

Antwort:

Hinweise zu den Abkürzungen: (Kap.= Kapitel; Art.= Artikel; Abs.= Absatz; Nr.= Nummer; wenn nicht anders angegeben, beziehen sich alle Angaben auf REACH (Verordnung (EG) 1907/2006)).
Soweit in REACH nicht anderweitig bestimmt, reicht ein Hersteller oder Importeur, der einen Stoff als solchen oder in einer oder mehreren Zubereitungen in einer Menge von mindestens 1 Tonne pro Jahr herstellt oder einführt, bei der Agentur (ECHA) ein Registrierungsdossier ein (Art. 6).
D.h. von REACH werden alle chemischen Stoffe erfasst (mit Ausnahme von Annex IV, V und Stoffe unter Art. 2), die mindestens in einer Menge von 1 t/a in der EU produziert oder in die EU importiert werden. Sobald die Voraussetzung „Ware (hier genau gesagt Stoff/Stoff in Zubereitung/Stoff in Erzeugnis) wird aus Nicht-EU-Land in die EU importiert" erfüllt ist, muss der Stoff von dem Importeur oder einem Alleinvertreter des Nicht-EU-Herstellers nach dem entsprechendem Tonnageband registriert werden. Die Mengenberechnung bezieht sich auf alle in die EU importierten Stoffe. Ob die Waren verzollt oder anschließend in einem Nicht-EU-Land verkauft werden, ist hier kein Entscheidungsfaktor.