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Maschinenrichtlinie: Einordnung von ROPS oder FOPS als Bauteil oder Zubehör
KomNet Dialog 846
Stand: 12.11.2007
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.)
Frage:
Werden ROPS oder FOPS von dem Maschinenhersteller, für dessen Maschine sie bestimmt sind, gesondert geliefert, sind sie nicht als Bauteile nach Anhang IV, sondern als Zubehör anzusehen.
Antwort:
Dabei sind insbesondere die folgenden Konstellationen möglich: 1. Verkauft ein Hersteller eine bereits mit ROPS und/oder FOPS ausgerüstete Maschine, muss dies aus der Maschinenbeschreibung (und der Konformitätserklärung) hervorgehen. Sie werden nicht gesondert behandelt und müssen keinem gesonderten Zertifizierungsverfahren unterzogen werden. 2. Werden ROPS/FOPS separat geliefert, sind diese als "einzeln in den Verkehr gebrachte Sicherheitsbauteile" im Sinne der Richtlinie 93/44/EWG (zweite Änderung der Richtlinie 89/392/EWG) anzusehen, auch wenn es sich bei dem Lieferanten um den Hersteller der Basismaschine handelt. Sie müssen folglich die Anforderungen der Richtlinie erfüllen und - da sie in Anhang IV genannt sind - entweder der einschlägigen harmonisierten Norm entsprechen oder einer EG-Baumusterprüfung unterzogen worden sein, mit einer EG-Konformitätserklärung versehen werden und das Zeichen des Herstellers ohne CE-Kennzeichnung tragen.
Stand: November 2007