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Sind in einem Ex-Raum der Zone 2 die beweglichen Arbeitsmittel (Rollwägen, Karren etc.) mit ableitfähigen Rollen auszustatten, um elektrostatischer Aufladung vorzubeugen?
KomNet Dialog 8436
Stand: 24.06.2009
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Sicherheitstechnische Anforderungen, Sicherheitseinrichtungen
Frage:
Sind in einem Exraum mit Einteilung Zone 2 die beweglichen Arbeitsmittel (Rollwägen, Karren) mit ableitfähigen Rollen auszustatten um elektrostatischer Aufladung vorzubeugen? Reicht ein Erdkontakt - Wie muß dieser beschaffen sein? Der Fußboden ist leitfähig, die Mitarbeiter tragen ableitfähiges Schuhwerk.
Antwort:
In einem explosionsgefährdeten Bereich der Zone 2 ist immer elektrischer Aufladung vorzubeugen, da hier die Gefahr einer Zündung der explosionsfähigen Atmosphäre durch z.B. Funkenentladung bestehen kann.
Dies gilt nicht nur für Geräte und Schutzsysteme im Sinne der Explosionsschutzverordnung (11. GPSGV), für Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung sondern auch für andere Arbeitsmittel, wie Rollwagen oder Karren. Eine Benutzung der Arbeitsmittel darf nur dann erfolgen, wenn sich aus der Beurteilung der Explosionsschutzrisiken ergibt, dass damit keine Entzündung explosionsfähiger Atmosphäre verbunden ist (§ 4 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung).
Da im vorliegenden Fall der Fußboden ableitfähig ist und die Mitarbeiter ableitfähige Arbeitskleidung tragen, reicht der Bodenkontakt für die Rollwagen aus. Dies kann durch ableitfähige Rollen realisiert werden. Mindestens zwei der Rollen müssen immer ständigen Bodenkontakt haben.
Bei den Rollen ist auf die Eignung zu achten. Sie sollten den europäischen Normen DIN EN 12527 ff. entsprechen. Der elektrische Durchgangswert darf den Wert von 10 Megaohm dauerhaft nicht überschreiten.
Derartige Rollen sind im Handel erhältlich.
Stand: Oktober 2008