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Maschinenrichtlinie: Notwendigkeit von Rückschlagventilen
KomNet Dialog 842
Stand: 14.11.2007
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.)
Dialog
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Maschinenrichtlinie: Ist zur Erfüllung der unter Punkt 1.3.2. Absatz 5 genannten Anforderung ein Überdruckventil erforderlich?
Antwort:
Die unter 1.3.2. der Maschinenrichtlinie angesprochenen Gefahren sind genau beschrieben: sie werden durch Schläuche, d.h. Peitschenbewegungen, Herausspritzen unter Druck stehender Flüssigkeit usw. verursacht. Da ein Sicherheitsventil nicht als einziges Mittel zur Erfüllung dieser Anforderung anzusehen ist, kann es auch nicht vorgeschrieben werden. In Frage kämen darüber hinaus Schutzeinrichtungen, die durch Peitschenschlag hervorgerufene Materialschäden oder Personenschäden durch Herausspritzen verhindern können. Die unter 3.4.1. genannte Anforderung hingegen erfordert ein Rückschlagventil auf dem Zylinder, jedoch nur dann, wenn der durch einen Riss des Schlauchs verursachte Druckabfall zu einer gefährlichen Bewegung der Maschine führen kann. Die unter 1.3.2. angesprochene Gefahr hingegen ist immer vorhanden.
Stand: November 2007