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Müssen wir für jeden Fahrer für jedes Wochenende eine Urlaubsbescheinigung ausstellen, oder reicht es die Wochenruhezeit auf der Rückseite einer analogen Tachoscheibe zu vermerken?

KomNet Dialog 8401

Stand: 18.06.2009

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Sonstige Fragen (8.6.7)

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Frage:

Unsere LKW fahren am Wochenende grundsätzlich nicht. Müssen wir für jeden Fahrer für jedes Wochenende eine Urlaubsbescheinigung ausstellen, oder reicht es bei Fahrzeugen mit analogen Tacho die Wochenruhezeit auf der Rückseite einer Tachoscheibe zu vermerken? Wenn es reicht, wie genau muss die Eintragung auf der Rückseite aussehen, damit Sie anerkannt wird? Was ist beim digitalen Tacho zu tun?

Antwort:

Wir gehen davon aus, dass Ihre Frage die Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage gemäß § 20 FPersV betrifft.


Unter https://www.bag.bund.de wird zu der Frage, wann die Vorlage einer Bescheinigung über Urlaubs- Krankheits- und andere berücksichtigungsfreie Tage gemäß § 20 FPersV erforderlich ist, bezüglich Sonn- und Feiertage folgendes ausgeführt:


"Das Bundesamt für Güterverkehr verzichtet grundsätzlich auf die Vorlage einer Bescheinigung für Sonn- und Feiertage, außer es liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass der Fahrer auch an solchen Tagen ein den Sozialvorschriften unterliegendes Fahrzeug gelenkt haben könnte. Solche Anhaltspunkte sind beispielsweise bei Fahrern im Personenverkehr oder Fahrern im Güterverkehr gegeben, für die das Sonn- und Feiertagsfahrverbot nach § 30 StVO nicht gilt (z.B. Fahrzeuge, die frisches Fleisch, frischen Fisch oder leichtverderbliches Obst oder Gemüse befördern). Es wird jedoch empfohlen, bei Fahrten im grenzüberschreitenden Verkehr auch für Sonn- und Feiertage Bescheinigungen des Unternehmers mitzuführen."

Das bedeutet, dass in Deutschland von den Aufsichtsbehörden auf die Vorlage einer Bescheinigung für Sonn- und Feiertage grundsätzlich verzichtet wird, außer es liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass der Fahrer auch an solchen Tagen ein den Sozialvorschriften unterliegendes Fahrzeug gelenkt haben könnte. Das bedeutet aber auch, dass für Samstage eine entsprechende Bescheinigung benötigt wird, da der Samstag in Deutschland arbeitszeit- und fahrpersonalrechtlich regulärer Arbeitstag ist.


Informationen zur Form der Bescheinigung erhalten Sie ebenfalls unter den o.g. Link.