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Darf ein Hersteller eines Produktes auf diesem "TÜV geprüft" aufdrucken, wenn etwa nur eine kleine Teilprüfung von einer anerkannten Prüfstelle durchgeführt wurde?
KomNet Dialog 8355
Stand: 23.07.2009
Kategorie: Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.) > Sonstige Rechts- und Auslegungsfragen zum Inverkehrbringen
Frage:
Darf ein Hersteller eines Produktes (z. B. Spielzeug) auf diesem "TÜV geprüft" aufdrucken, wenn etwa nur eine kleine Teilprüfung, wie z. B. eine Zugprüfung an Augen eines Stofftieres, von einer anerkannten Prüfstelle durchgeführt wurden???
Antwort:
Die Verwendung und die Vergabebedingungen von Gütesiegeln ist - mit Ausnahmen des GS-Zeichens - nicht gesetzlich geregelt.
Gütesiegel werden von verschiedenen Institutionen aufgrund der von ihnen aufgestellten Regeln vergeben. Ein Missbrauch privater Gütesiegel - zumal wenn sie markenrechtlich geschützte Begriffe wie "TÜV" verwenden - kann durch die Prüfinstitutionen zivilrechtlich beanstandet werden. Ggf. könnte auch der Tatbestand des Betruges vorliegen.
Stand: Juni 2009