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Maschinenrichtlinie: Eingangsbestätigung der Unterlagen von gemeldeter Stelle an Hersteller
KomNet Dialog 834
Stand: 12.11.2007
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.)
Frage:
Verfährt der Hersteller gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c) erster Gedankenstrich, muß die gemeldete Stelle den Eingang der Unterlagen des Herstellers bestätigen. Muß sie sich darüber hinaus der Vollständigkeit der Unterlagen versichern?
Antwort:
Die Stelle muß weder in irgend einer Form tätig werden noch über die Aufbewahrung der Unterlagen hinaus Verantwortung übernehmen. Demzufolge ist es nicht ihre Aufgabe, für die Vollständigkeit der Unterlagen zu sorgen.
Stand: November 2007