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KomNet-Wissensdatenbank

Handelt es sich bei Münzautomaten um Maschinen?

KomNet Dialog 833

Stand: 12.11.2007

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.)

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Frage:

Handelt es sich bei Münzautomaten um Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie?

Antwort:

Automaten, die anders als durch menschliche Kraft betrieben werden, entsprechen der Begriffsbestimmung der Maschinenrichtlinie, bergen die in Anhang I genannten Gefahren und sind folglich als Maschinen anzusehen.

Stand: November 2007