KomNet-Wissensdatenbank
Handelt es sich bei Münzautomaten um Maschinen?
KomNet Dialog 833
Stand: 12.11.2007
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.)
Frage:
Handelt es sich bei Münzautomaten um Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie?
Antwort:
Automaten, die anders als durch menschliche Kraft betrieben werden, entsprechen der Begriffsbestimmung der Maschinenrichtlinie, bergen die in Anhang I genannten Gefahren und sind folglich als Maschinen anzusehen.
Stand: November 2007