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Maschinenrichtlinie: Stabilitätsprüfung bei sehr großen Maschinen
KomNet Dialog 828
Stand: 03.07.2007
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.)
Frage:
Die in Anhang I Punkt 4.1.2.1. der Maschinenrichtlinie geforderte Stabilitätsprüfung ist bei sehr großen Maschinen mangels geeigneter Prüfmittel nicht mehr möglich. Bei Maschinen über 15 t dürften daher Berechnungen an die Stelle der Prüfungen treten. Läßt man dies jedoch zu, müssen Berechnungen auch bei kleineren Maschinen zulässig sein. Ist dies mit der Formulierung `ähnliche Prüfung` gemeint?
Antwort:
Die Antwort lautet "nein", die Formulierung ´ähnliche Prüfungen´ wurde aufgenommen, um technisch nicht lösbaren Problemen, insbesondere bei der Prüfung sehr großer Fahrgestelle, zu begegnen. Der im allgemeinen angeführte Grenzwert von 15 Tonnen hängt mit der Kapazität der Prüfbühnen zusammen, die nicht generell festgelegt werden kann. Sind bei bestehenden Bühnen Prüfungen oberhalb dieser Grenze möglich, kann die Prüfung nicht durch Berechnungen ersetzt werden.
Stand: Juli 2007