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Muss eine Betriebsanleitung in alle Gemeinschaftssprachen der EU übersetzt werden, auch wenn Maschinen nicht in alle Länder verkauft werden?
KomNet Dialog 807
Stand: 18.06.2007
Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Betriebsanleitung
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Muß die Übersetzung der Betriebsanleitung in alle Gemeinschaftssprachen vor dem Inverkehrbringen einer Maschine vorliegen, selbst wenn der Hersteller beschließt, in einigen Ländern nicht zu verkaufen?
Antwort:
Nach Ziffer 1.7.4 b) Anhang I muss der Hersteller die Betriebsanleitung in einer der Gemeinschaftssprachen erstellen. Bei der Inbetriebnahme der Maschine muss die Originalbetriebsanleitung und eine Übersetzung dieser Betriebsanleitung in die Sprache /Sprachen des Verwenderlandes geliefert werden. Dafür ist der
Inverkehrbringer, welcher nicht mit dem Hersteller identisch sein muss, verantwortlich.
Stand: Juni 2007