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Wer erstattet die Kosten für einen orthopädischen Bürostuhl bzw. über Hilfsmittel am Arbeitsplatz für einen Beamten?
KomNet Dialog 8060
Stand: 19.05.2009
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gesundheitsschutz > Gesundheitsförderung
Frage:
Können Sie mir Auskunft geben über die Erstattung der Kosten für einen orthopädischen Bürostuhl (Attest liegt vor) bzw. über Hilfsmittel am Arbeitsplatz für einen BEAMTEN der nicht schwerbehindert ist? Fällt dies unter die "Fürsorgepflicht" des Arbeitgebers, bzw. kommt die örtliche Fürsorgestelle (Integrationsamt) dafür auf?
Antwort:
Als anerkannter Schwerbehinderter oder Gleichgestellter haben Sie mit ärztlichem Attest Anspruch auf einen orthopädischen Bürostuhl bzw. Hilfsmittel am Arbeitsplatz, auch als Beamtin oder Beamter. Die Kostenübernahme wird i.a. über die örtliche Fürsorgestelle erfolgen.
Gibt es keine Anerkennung, fällt die Entscheidung über die Beschaffung in das Ermessen des Arbeitgebers oder Dienstherrn. Zur Erfüllung seiner Fürsorgepflicht muss er im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung prüfen, welche Ausstattung oder Hilfsmittel für die Beschäftigten erforderlich sind. Im Allgemeinen werden im öffentlichen Dienst rückengerechte Bürostühle zur Verfügung gestellt. Dies können Sie durch die Bedienungsanweisung des Hilfsmittels prüfen. Inwieweit auf individuelle Erfordernisse eingegangen werden kann, liegt im Ermessen des Arbeitgebers/Dienstherrn oder Arbeitsschutzverantwortlichen sowie im Rahmen der Möglichkeiten der Budgetverantwortlichen.
Im Falle eines Wiedereingliederungsmanagements ist eventuell eine individuelle Lösung leichter möglich.
Einen gesetzlichen Anspruch auf einen bestimmten Stuhl bzw. die Erstattung von Kosten durch den Arbeitgeber oder Dienstherrn besteht nicht.