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Gibt es Regelungen für den Rückzug aus einer Lead-Registrant-Funktion?
KomNet Dialog 7974
Stand: 14.09.2009
Kategorie: Sichere Chemikalien > Datenteilung > Forum zum Informationsaustausch (SIEF)
Frage:
Wir stehen vor der Endscheidung, uns in einem SIEF als "Lead Registrant" nominieren zu lassen. Bei dem in Frage stehenden Stoff könnte allerdings aus verschiedenen technologischen und marktstrukturellen Gründen bis zum Ablauf der zum Tragen kommenden Übergangsfrist die Situation eintreten, dass eine kommerzielle Weiterverwertung nicht mehr sinnvoll bzw. möglich sein wird. Welche Regelungen gibt es für den Rückzug aus einer Lead-Registrant-Funktion? Sind hier z.B. gegenüber der ECHA bestimmte Regularien zu beachten?
Antwort:
Es gibt keine verbindlichen Vorgaben seitens der EChA für den Lead Registranten dahingehend, ob, wie, bis wann und warum er von seiner Funktion zurücktreten kann.
Die Arbeit in den SIEFs ist von den SIEF-Teilnehmern in eigener Verantwortung zu organisieren. Dazu gehört auch die Auswahl des Lead Registranten, der für alle oder einen Teil der SIEF-Teilnehmer einen Teil der für die Registrierung des Stoffes/der Stoffe erforderlichen Daten bei der EChA einreicht.
Die SIEF-Teilnehmer können jederzeit frei entscheiden, ein anderes Mitglied des SIEFs neu mit der Aufgabe des Lead Registranten zu beauftragen. Es besteht kein Zwang, dass das größte Unternehmen (größte hergstellte oder importierte Menge) innerhalb eines SIEFs diese Aufgabe übernimmt, wobei insoweit auch zu beachten ist, dass die genaue hergestellte oder importierte Menge gegenüber den anderen SIEF-Teilnehmern wegen des Kartellrechts (Betriebs- und Geschäftsgeheimnis) nicht bekannt gegeben werden darf (vgl. auch Art. 25 Abs. 2). Bei der Aussage der EchA, dass der größte Hersteller oder Importeur der Lead Registrant sein sollte, handelt es sich lediglich um eine unverbindliche Empfehlung.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in Abschnitt 8.3 des Technischen Leitfadens zur gemeinsamen Nutzung von Daten [englische Version (pdf-Datei; 1,5 MB) - deutsche Version (pdf-Datei; 1,5 MB)]. Dementsprechend kann auch der zunächst gewählte oder bestimmte Lead Registrant jederzeit entscheiden, diese Aufgabe nicht länger wahrzunehmen und beispielsweise auch entscheiden, den Stoff überhaupt nicht mehr herzustellen oder zu importieren und demzufolge auch nicht (mehr) zu registrieren.
Die EChA ist dabei völlig aussen vor. Etwas anders sieht es aber im Innenverhältnis der SIEF-Teilnehmer aus. Je nach der getroffenen Vereinbarung, etwa einem Konsortialvertrag, kann sich der Lead Registrant, der sein Mandat - aus welchem Grund auch immer - nieder legt, gegenüber den anderen SIEF-Teilnehmern ggf. schadensersatzpflichtig machen.
Es ist daher in Ihrem Fall vermutlich anwaltliche Unterstützung erforderlich, um den Konsortialvertrag bzw. die anderen Vereinbarungen hinsichtlich der Aufgabenverteilung in dem SIEF so zu gestalten, dass Sie ohne Schwierigkeiten und finanziellen Schaden aus der Funktion des Lead Registranten wieder heraus kommen. Ggf. sollte von vornherein ein anderes Unternehmen diese Aufgabe übernehmen.