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Aufgaben der europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
KomNet Dialog 779
Stand: 24.05.2006
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (8.5) > Sonstige Fragen (8.5.2)
Frage:
Worin bestehen die Aufgaben der europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz?
Antwort:
Die Agentur soll eine maßgebliche Rolle bei der Bereitstellung von Informationen über Arbeitsbedingungen und zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz spielen. Sie wird u.a. folgende Aufgaben übernehmen:
- Sammlung relevanter technischer, wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Informationen bzgl. Sicherheit und Gesundheitsschutz in den Bereichen
Prioritäten und Programme, Forschung,
- Bereitstellung von technischen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Informationen für die Kommission, die diese benötigt, um ihrer Aufgabe der Ermittlung, Ausarbeitung und Evaluierung von Maßnahmen und Rechtsvorschriften im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz gerecht zu werden
- Veranstaltung von Konferenzen und Seminaren
- Förderung und Unterstützung der Zusammenarbeit und des Informationsaustausches zwischen den EU-Mitgliedstaaten
- Verbreitung der validierten Informationen, z.B. durch ein Internet-Netzwerk
- Mitwirkung an der Entwicklung der künftigen gemeinschaftlichen Aktionsprogramme
Die Informationen werden folgenden Personengruppen und Stellen zur Verfügung gestellt:
- Arbeitnehmern und ihren Vertretungen
- Arbeitgebern und ihren Vertretungen
- Regierungen und Regierungsstellen
- der Europäischen Kommission
- europäischen Institutionen
- Forschungsinstituten und einzelnen Forschern
Weiterhin hat die Agentur Aufgaben auf europäischer Ebene zu erfüllen:
- Belieferung der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission mit wichtigen Statistiken und sonstigen Informationen, die für die Festlegung von prioritären Tätigkeitsbereichen erforderlich sind.
- Zusammenarbeit mit anderen EU-Einrichtungen (z.B. der Europäischen Stiftung für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen) sowie mit Organisationen und Staaten, um Doppelarbeit zu vermeiden und den Informationsbestand zu maximieren.
Stand: Mai 2005