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KomNet-Wissensdatenbank

Muss ich die entsprechenden Aktivitäten (Ruhezeit, Lenkzeit) im digitalen Kontrollgerät als Fahrer selbst auswählen?

KomNet Dialog 7751

Stand: 09.06.2009

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Digitales Kontrollgerät

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Frage:

Was muss ich beachten, wenn ich einen LKW (40-Tonner) lenke, der ein Digital-Tacho hat, der vom Werk aus so pogramiert ist, dass bei Ausschalten der Zündung automatisch auf Ruhezeit umgeschaltet wird? Bin ich dann als Kraftfahrer verpflichtet, die jeweilige Aktivität einzustellen oder kann ich die programmierte Einstellung (in diesen Fall die Ruhezeit) belassen. Ich persönlich vertrete den Standpunkt, dass ich die Einstellung selbst ändern können muß. p.s.: Ich belade und entlade mein Fahrzeug selber.

Antwort:

Die Benutzungspflicht des EG-Kontrollgerätes ergibt sich aus (EWG) VO Nr. 3821/85, Artikel 13.


Der Unternehmer und die Fahrer sorgen für das einwandfreie Funktionieren und die ordnungsgemäße Benutzung des Kontrollgerätes sowie der Fahrerkarte, wenn der Fahrer ein Fahrzeug benutzt, das mit einem Kontrollgerät gemäß Anhang IB (digitales EG-Kontrollgerät) ausgerüstet ist.

Nach dieser Vorschrift haben sowohl der Unternehmer als auch der Fahrer für die einwandfreie Funktion und die ordnungsgemäße Benutzung des Kontrollgerätes sowie der Fahrerkarte zu sorgen.


Näheres dazu ist auch in § 1 Abs. 7 und § 2 der Fahrpersonalverordnung festgelegt.

Darüber hinaus muss der Unternehmer regelmäßige Kontrollen bzw. Überprüfungen vornehmen, um sich davon zu überzeugen, ob sein Fahrpersonal der ordnungsgemäßen Benutzung des Kontrollgerätes nachkommt (z.B. schalten der richtigen Zeitgruppe).


Hinweis: Die zuständige Behörde kann im jeweiligen Einzelfall prüfen, wer für begangene Verstöße verantwortlich zu machen ist oder ob eine Beteiligung daran vorliegt.


Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Güterverkehr.