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KomNet-Wissensdatenbank

Können Bedieneinrichtungen an Maschinen in Form von Druckknöpfen mit Piktogrammen gekennzeichnet werden?

KomNet Dialog 7718

Stand: 26.05.2009

Kategorie: Sichere Produkte > Beschaffenheit von Arbeitsmitteln / Einrichtungen > Allgemeine Beschaffenheitsanforderungen

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Frage:

An einer neuen Maschine, einem Stretchautomaten, sind an den Bedieneinrichtungen in Form von Druckknöpfen mit Piktogrammen für die Funktionsanzeige angebracht. Da diese nicht immer eindeutig sind, sollte unseres Erachtens eine Beschriftung zusätzlich angebracht werden. Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage, dieses beim Hersteller einzufordern, der an dieser Stelle auf die Bedienungsanleitung verweist?

Antwort:

Die Verwendung von genormten Piktogrammen ( z.B. DIN EN 61310, www.beuth.de) ist nicht zu beanstanden. Die Bedeutung der Piktogramme muss aber in der Betriebsanleitung erläutert sein.
Es ist Sache des Arbeitsgebers in Rahmen der Betriebsanweisung und der Unterweisungen nach § 9 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV (http://www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16490/) die Arbeitnehmer so zu unterweisen und zu unterrichten, dass Sie die Bedeutung der Piktogramme kennen und sich entsprechend verhalten.